# Jobcenter muss keine Privatschule bezahlen

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- Veröffentlicht: 2022-03-21T06:49:07+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

LSG Niedersachsen-Bremen, Pressemitteilung vom 21.03.2022 zum Beschluss L 11 AS 
479/21 B ER vom 16.02.2022

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass der Bedarf
an Schulbildung durch öffentliche Regelschulen ausreichend gedeckt wird.

Ausgangspunkt war ein Eilverfahren einer selbstständigen Kampfsportlehrerin, die
ergänzende Grundsicherungsleistungen bezieht. Ihren ältesten Sohn ließ sie auf einer
Waldorfschule einschulen. Wegen psychischer Probleme und regelmäßiger körperlicher
Auseinandersetzungen wechselte das Kind nach einem Jahr auf eine andere Privatschule.
Das dortige Schulgeld zahlte die Frau zunächst selbst. Im Jahre 2021 beantragte 
sie die Übernahme beim Jobcenter, da sie wegen der Corona-Pandemie ihre selbstständige
Tätigkeit aufgeben musste und sich das Schulgeld nicht mehr leisten konnte.

Das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme ab, da öffentliche Regelschulen den Ausbildungsbedarf
decken würden und eine Ausnahme nur bei schwerwiegenden persönlichen Gründen möglich
sei. Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Junge nicht gleich auf eine öffentliche
Schule gewechselt sei. Die Frau hielt einen weiteren Schulwechsel aus psychischen
Gründen jedoch für unzumutbar. Eine Anmeldung auf der Regelschule sei absurd, da
dort der Migranten- und Gewaltanteil überdurchschnittlich hoch sei.

Das LSG hat die Rechtsauffassung des Jobcenters bestätigt. Das Schulgeld sei kein
unabweisbarer Mehrbedarf, denn durch die gesetzliche Gewährleistung der Schulgeldfreiheit
an öffentlichen Regelschulen entstehe kein Bedarf im Rahmen des notwendigen Lebensunterhalts.
Es seien auch keine Umstände ersichtlich, die ausnahmsweise einen Anspruch begründen
könnten. Die Frau habe keine Gründe glaubhaft gemacht, aus denen ein Wechsel auf
die Regelschule unzumutbar sei. Zu dem Argument des hohen Migranten- und Gewaltanteils
habe sie keine konkreten Angaben gemacht. Ebenso wenig habe sie genaue Gründe dargelegt,
weshalb ein Schulwechsel bei ihrem Sohn zu Depressionen führe und seine Entwicklung
gefährde. Bloße Vermutungen würden gerade nicht ausreichen.

_Quelle: LSG Niedersachsen-Bremen_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/jobcenter-muss-keine-privatschule-bezahlen-75575)
