# Jobcenter muss keinen Stromzähler für Warmwasserboiler zahlen

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- Published: 2022-10-24T05:15:32+02:00
- Author: Thomas Stuppy

LSG Niedersachsen-Bremen, Pressemitteilung vom 24.10.2022 zum Beschluss L 11 AS 
415/22 B ER vom 27.09.2022

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass für die
Übernahme der Kosten eines separaten Stromzählers für die Warmwasserbereitung keine
Rechtsgrundlage zu Lasten des Grundsicherungsträgers besteht.

Ausgangspunkt war das Eilverfahren eines 63-jährigen Mannes aus Seevetal. Beim Jobcenter
Harburg legte er ein Angebot eines Elektrikers über den Einbau eines Drehstromzählers
i. H. v. rd. 700 Euro vor. Er begehrte die Kostenübernahme, da die gesetzliche Warmwasserpauschale
in seinem Falle nicht ausreiche. Nach der neuen Rechtslage ab 2021 könnten höhere
Warmwasserkosten nur noch vom Jobcenter übernommen werden, wenn der Verbrauch durch
einen Zähler nachgewiesen sei.

Das Jobcenter lehnte den Antrag ab und führte zur Begründung aus, dass es an einer
Rechtsgrundlage für einen solchen Kostenübernahmeanspruch fehle. Es handele sich
weder um Kosten zur Sicherung des Lebensunterhalts noch um einen unabweisbaren Mehrbedarf.

Demgegenüber hielt der Mann die Kosten für unabweisbar, da nunmehr ein Nachweis 
über die Mehrkosten erforderlich sei. Außerdem erzeugten die pandemiebedingten Hygieneregeln
nach seiner Ansicht einen erhöhten Bedarf.

Das LSG hat die Rechtsauffassung des Jobcenters bestätigt. Aus materiellem Recht
lasse sich kein Anspruch auf Zuschussleistungen für die Installation einer gesonderten
Messeinrichtung herleiten. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass die Warmwasserpauschalen
grundsätzlich auskömmlich seien. Voraussetzung für einen höheren Bedarf sei eine
Messeinrichtung, wobei diese nach der gesetzlichen Konzeption jedoch nicht selbst
ein Bedarf sei. Eine Regelung über Messeinrichtungen habe der Gesetzgeber in diesem
Zusammenhang nicht getroffen, was jedoch zu erwarten gewesen wäre, wenn eine Kostenübernahme
durch die Leistungsträger gewollt gewesen wäre. Außerdem ließen sich auch pandemiebedingt
keine höheren Kosten herleiten, da nach den Hinweisen der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung kaltes Wasser zum Händewaschen völlig ausreichend sei.

_Quelle: LSG Niedersachsen-Bremen_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/jobcenter-muss-keinen-stromzaehler-fuer-warmwasserboiler-zahlen-87525)
