# Kabinett beschließt Regelungen zur Triage

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- Published: 2022-08-24T11:20:52+02:00
- Author: Thomas Stuppy

BMG, Pressemitteilung vom 24.08.2022

Das Kabinett hat am 24.08.2022 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Infektionsschutzgesetzes beschlossen, mit dem die Triage in einer besonderen Ausnahmesituation
geregelt werden soll. Gibt es, aufgrund einer übertragbaren Krankheit, keine ausreichenden
intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten, ist die aktuelle und kurzfristige 
Überlebenswahrscheinlichkeit das maßgebliche Kriterium für die Zuteilungsentscheidung.
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts
vom 16. Dezember 2021 (1 BvR 1541/20) zu Benachteiligungsrisiken insbesondere von
Menschen mit Behinderungen in der Triage. Mit dem Gesetz werden für die Zuteilungsentscheidung
maßgebliche Kriterien und Verfahrensvorschriften geregelt.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach erklärt dazu: „Wer ein Intensivbett
benötigt, muss es bekommen – auch in der Pandemie. Daher werde ich mich weiterhin
dafür einsetzen, dass Engpässe in der intensivmedizinischen Versorgung gar nicht
erst entstehen, durch konsequente Bekämpfung der Pandemie. Gleichzeitig tragen wir
mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten
Schutzpflicht Rechnung und stellen klar, dass Menschen mit Behinderungen oder Hochaltrige
auch in Zeiten knapper Kapazitäten nicht benachteiligt werden dürfen.“

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Regelungen vor:

 * Gleichbehandlung: Die Regelungen zur Zuteilungsentscheidung von aufgrund einer
   übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen
   Behandlungskapazitäten gelten für alle Patientinnen und Patienten, unabhängig
   von der Ursache der intensivpflichtigen Behandlungsbedürftigkeit.
 * Aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit: Maßgebliches Kriterium
   für die Zuteilungsentscheidung ist die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit.
   Komorbiditäten, das heißt weitere Erkrankungen, dürfen bei der Beurteilung der
   aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit eingeschränkt berücksichtigt
   werden. Zudem wird klargestellt, dass Kriterien, wie insbesondere Alter, Behinderung
   und Grad der Gebrechlichkeit, die sich auf die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit
   nicht auswirken, nicht berücksichtigt werden dürfen.
 * Ausschluss der Ex-Post-Triage: Ausdrücklich ausgeschlossen wird mit dem Gesetzentwurf
   der Abbruch einer noch erfolgsversprechenden und vom Patientenwillen getragenen
   Behandlung zugunsten einer anderen Patientin oder eines anderen Patienten mit
   einer höheren aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit.
 * Mehraugenprinzip: Zuteilungsentscheidungen müssen nach dem Gesetzentwurf im Rahmen
   eines Mehraugenprinzips getroffen werden. Dabei ist zudem die Einschätzung einer
   Person mit besonderer Fachexpertise zu berücksichtigen, wenn eine Patientin oder
   ein Patient mit einer Behinderung oder Komorbidität von der Zuteilungsentscheidung
   betroffen ist.
 * Der Gesetzentwurf regelt darüber hinaus Dokumentationspflichten sowie die Verpflichtung
   der Krankenhäuser, die Umsetzung der vorgeschriebenen Entscheidungsabläufe durch
   Verfahrensanweisungen sicherzustellen.

## Hintergrund: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.12.2021

In seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden,
dass der Staat in bestimmten Konstellationen ausgeprägter Schutzbedürftigkeit eine
Pflicht hat, Menschen wirksam vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung 
auch durch Dritte zu schützen. Eine solche Situation ausgeprägter Schutzbedürftigkeit
sah das Bundesverfassungsgericht in dem Risiko der Benachteiligung wegen einer Behinderung
bei der Zuteilung knapper überlebenswichtiger intensivmedizinischer Ressourcen und
gab dem Gesetzgeber daher auf, Schutzvorkehrungen für diesen Fall zu treffen.

_Quelle: BMG_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/kabinett-beschliesst-regelungen-zur-triage-83621)
