# Kapitalmarktunion: Neue Regeln für Banken und Wertpapierfirmen treten in Kraft

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- Published: 2021-06-25T04:46:21+02:00
- Author: Thomas Stuppy

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 24.06.2021

Am 26.06.2021 treten zwei neue Regelwerke im Bereich Banking und Investment in Kraft.
Die [Wertpapierfirmenrichtlinie](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019L2034&from=EN)
und die [Wertpapierfirmenverordnung](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R2033&from=EN)
stärken die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors. Gleichzeitig sorgen sie für 
eine größere Verhältnismäßigkeit der Gesetzgebung insbesondere für kleine Finanzinstitute.
Zudem tritt am 28.06.2021 die Kapitaladäquanzverordnung II (CRR II) in Kraft.

Die Wertpapierfirmenrichtlinie und die Wertpapierfirmenverordnung führen ein neues,
maßgeschneidertes und zielgerichtetes Regelwerk ein. Dieses macht das Leben kleinerer
Wertpapierfirmen einfacher, während die größten systemrelevanten Wertpapierfirmen
unter dem gleichen Aufsichtsregime wie die europäischen Banken bleiben. Diese verhältnismäßigeren
Regeln, [die vom Europäischen Parlament und dem Rat im November 2019 vereinbart wurden](https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_19_2130),
sind Teil der Bemühungen der EU, im Rahmen der Kapitalmarktunion den Wettbewerb 
zu fördern und kleinere Unternehmen zu einer aktiveren Beteiligung an den Kapitalmärkten
der EU zu bewegen. Weitere Informationen zu den Regeln sowie Klarstellungen zum 
Inkrafttreten von Durchführungsmaßnahmen finden Sie [hier](https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/financial-supervision-and-risk-management/managing-risks-banks-and-financial-institutions/prudential-rules-investment-firms_en).

Zudem tritt am Montag, den 28. Juni 2021, die Kapitaladäquanzverordnung II (CRR 
II) in Kraft. Die CRR-Regeln legen die [Aufsichtsanforderungen](https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/financial-supervision-and-risk-management/managing-risks-banks-and-financial-institutions/prudential-requirements_de)
an Banken und große Wertpapierfirmen fest, insbesondere in Bezug auf Eigenkapital
und Liquidität. Zudem werden Anforderungen an die Meldung von aufsichtsrechtlichen
Informationen an die Aufsichtsbehörden und Märkte definiert.

Die neuen CRR-II-Regeln, [die vom Europäischen Parlament und dem Rat im Mai 2019 vereinbart wurden](https://ec.europa.eu/info/law/banking-prudential-requirements-directive-2013-36-eu/upcoming_en),
sorgen insbesondere bei kleineren Finanzinstituten für mehr Verhältnismäßigkeit.
Gleichzeitig erhöhen sie die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors, indem neue 
Anforderungen in Bezug auf die Verschuldung von Banken und eine stabile Refinanzierung
eingeführt werden. Sie führen auch risikosensitivere Regeln für die Berechnung der
Eigenkapitalanforderungen ein.

_Quelle: EU-Kommission_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/kapitalmarktunion-neue-regeln-fuer-banken-und-wertpapierfirmen-treten-in-kraft-55894)
