# Kein Anspruch auf Übernahme von Mehrkosten der Abrissfirma für erforderliche Abstützkonstruktion während Rückbauarbeiten

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- Veröffentlicht: 2022-10-25T11:16:05+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

LG Frankenthal, Pressemitteilung vom 25.10.2022 zum Urteil 6 O 134/21 vom 25.10.2022(
nrkr)

**Urteil im Prozess wegen Abrisskosten der Hochstraße Süd in Ludwigshafen**

Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hat am 25.10.2022 im Prozess um 
die Hochstraße Süd die Klage auf Zahlung weiteren Werklohns gegen die Stadt Ludwigshafen
abgewiesen.

In dem Rechtsstreit ging es im Wesentlichen um Mehrkosten der Abrissfirma für die
erforderliche Abstützkonstruktion während der Rückbauarbeiten. Diese wurde letztlich
aufwändiger ausgestaltet als ursprünglich seitens der Abbruchfirma geplant. Die 
Stadt verweigerte die Zahlung weiteren Werklohns und wies darauf hin, dass man sich
bei Auftragserteilung auf einen Pauschalpreis für die Abbrucharbeiten geeinigt habe.
Die genaue Ausgestaltung der Abstützkonstruktion für die einsturzgefährdete Brücke
sei dabei offengeblieben. Wie die Abbruchfirma die Abstützkonstruktion im Konkreten
ausgestalte, sei Sache der Firma gewesen und betreffe deren Kalkulationsrisiko.

So sah es auch die 6. Zivilkammer. Wie die Abstützkonstruktion im Einzelnen ausgestaltet
werde, sei der Abbruchfirma freigestellt gewesen. Es fand somit weder eine Änderung
der ursprünglich geschuldeten Leistung statt, noch erfolgte seitens der Stadt eine
Änderungsanordnung, so die Kammer. Ein Anspruch auf Mehrvergütung wurde daher abgelehnt.

Nachdem erhebliche Beschädigungen in der Stützkonstruktion der Pilzhochstraße festgestellt
worden waren, die zu Verkehrssperrungen auf und unterhalb der Brücke geführt hatten,
hatte die Stadt – nach einem entsprechenden Vergabeverfahren – die klagende Firma
Ende 2019 mit dem Abbruch der einsturzgefährdeten Pilzhochstraße beauftragt. Es 
wurde ein Pauschalpreis von rund 5 Mio. Euro vereinbart, der seitens der Stadt auch
bezahlt wurde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen eines Monats Berufung zum
Pfälzischen Oberlandesgericht eingelegt werden.

_Quelle: LG Frankenthal_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/kein-anspruch-auf-uebernahme-von-mehrkosten-der-abrissfirma-fuer-erforderliche-abstuetzkonstruktion-waehrend-rueckbauarbeiten-87591)
