# Kein Geld für nicht genommenen Erholungsurlaub über 20 Tage

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- Veröffentlicht: 2022-06-27T13:20:43+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

VG Berlin, Pressemitteilung vom 27.06.2022 zum Gerichtsbescheid VG 28 K 563.19 vom
19.05.2022 (rkr)

Die Erben eines verstorbenen Beamten haben keinen unbegrenzten Anspruch auf den 
finanziellen Ausgleich nicht genommenen Erholungsurlaubs. Dies hat das Verwaltungsgericht
Berlin entschieden.

Die Kläger sind die Erben einer 2018 verstorbenen Landesbeamtin. Sie war von März
2016 an bis zu ihrem Tod dienstunfähig erkrankt. Bis dahin hatte sie insgesamt 64
Tage des ihr zustehenden Urlaubs nicht genommen. Der Dienstherr erkannte den Erben
eine finanzielle Abgeltung in Höhe von etwa 9.400 Euro für 46 Urlaubstage zu, gewährte
aber keine darüberhinausgehende finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub. Der Anspruch
werde durch den vierwöchigen unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaub begrenzt.
Nach erfolglosem Vorverfahren und der Ablehnung einer überdies geforderten Abgeltung
für von der Erblasserin geleisteten Überstunden haben die Erben Klage erhoben, mit
der sie die Zahlung von ca. 3.700 Euro (Resturlaub) und ca. 860 Euro (Überstunden)
begehrten.

Die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klage abgewiesen. Zwar hätten die
Erben einen grundsätzlichen Anspruch auf die finanzielle Abgeltung des nicht genommenen
Erholungsurlaubs, der auf den Erben übergehe. Der Anspruch sei aber auf das unionsrechtlich
gewährleistete Minimum von 20 Urlaubstagen bei einer fünftätigen Arbeitswoche begrenzt.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs seien die Mitgliedstaaten 
nicht verpflichtet, weitere Ansprüche auf bezahlten Urlaub zu gewähren und für den
Fall, dass dieser nicht in Anspruch genommen wurde, eine finanzielle Vergütung vorzusehen.
Die einschlägige Richtlinie 2003/88/EG beschränke sich vielmehr auf die Aufstellung
von Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Für den überdies geltend
gemachten Anspruch auf Gewährung einer Vergütung für geleistete Überstunden fehle
es im konkreten Fall an einer Anspruchsgrundlage. Denn die Mehrarbeit sei hier schon
nicht vom Dienstherrn angeordnet worden; im Übrigen habe die Zahl der geleisteten
Überstunden den Umfang von durchschnittlich mehr als fünf Stunden im Kalendermonat
nicht erreicht.

Der Gerichtsbescheid ist rechtskräftig.

_Quelle: VG Berlin_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/kein-geld-fuer-nicht-genommenen-erholungsurlaub-ueber-20-tage-80529)
