# Kein höherer Grad der Behinderung für jahrelang gelebte Sehstörungen ohne Nachweis eines organischen Befunds

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- Published: 2022-10-27T12:27:33+02:00
- Author: Thomas Stuppy

BSG, Pressemitteilung vom 27.10.2022 zum Urteil B 9 SB 4/21 R vom 27.10.2022

Jahrelang gelebte Sehstörungen ohne nachweisbaren organischen Befund rechtfertigen
keine Erhöhung des Grades der Behinderung. Das hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts
am 27. Oktober 2022 entschieden (Az. B 9 SB 4/21 R).

Die maßgebliche Versorgungsmedizin-Verordnung schreibt in ihren Versorgungsmedizinischen
Grundsätzen zwingend den objektiven Nachweis eines organischen (morphologischen)
Befunds für vom behinderten Menschen angegebene Sehstörungen vor, wenn damit ein
Grad der Behinderung nach dem Funktionssystem des Auges begründet werden soll. Eine
jahrelang gelebte Sehstörung ohne nachgewiesenen organischen Befund genügt demgegenüber
nicht. Das Bundessozialgericht hat das Urteil des Landessozialgerichts deshalb aufgehoben
und den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverwiesen. Das Gericht muss jetzt prüfen,
ob sich die Sehstörungen der Klägerin psychisch-neurologisch erklären lassen oder
ob sich doch noch ein morphologischer Befund nachweisen lässt.

_Quelle: Bundessozialgericht_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/kein-hoeherer-grad-der-behinderung-fuer-jahrelang-gelebte-sehstoerungen-ohne-nachweis-eines-organischen-befunds-87975)
