# Keine Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung für eine geschlossene Gaststätte während der Corona-Virus-Pandemie

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- Published: 2021-06-09T08:10:13+02:00
- Author: Thomas Stuppy

OLG Dresden, Pressemitteilung vom 08.06.2021 zum Urteil 4 U 61/21 vom 08.06.2021

Der für Versicherungsvertragsrecht zuständige 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts
Dresden hat mit Urteil vom 08.06.2021 die Berufung eines Restaurantbetreibers in
der Dresdner Innenstadt zurückgewiesen, mit der die beklagte Versicherung auf Zahlung
wegen der Restaurantschließungen im Zusammenhang mit der „ersten Welle“ der Corona-
Pandemie ab März 2020 in Anspruch genommen wurde (vgl. [Medieninformation Nr. 26/2021](https://www.justiz.sachsen.de/olg/content/2499.htm#article2533)
vom 10.05.2021).

Aus Sicht des Gerichts sei zwar die streitgegenständliche Versicherung nicht auf
Betriebsschließungen beschränkt, die ihren Ausgangspunkt in dem versicherten Betrieb
hätten; vielmehr verspreche sie auch Schutz vor einer Pandemie und den damit einhergehenden
großflächigen Schließungen der gesamten Gastronomie. Den hier maßgeblichen Versicherungsbedingungen
sei aber nicht hinreichend deutlich zu entnehmen, dass über die dort ausdrücklich
aufgeführten Krankheiten und Erreger hinaus Versicherungsschutz auch für COVID-19
versprochen worden sei. Insbesondere könne nicht davon ausgegangen werden, dass 
die Nennung von Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes bedeute, dass auch alle
nach Vertragsschluss in dieses Gesetz aufgenommenen Krankheiten und Erreger vom 
Versicherungsschutz umfasst seien. Angesichts dessen könne offenbleiben, ob eine
den Versicherungsfall auslösende Betriebsschließung begrifflich überhaupt vorgelegen
habe, obwohl nur der stationäre Restaurantbetrieb untersagt worden, ein Außer-Haus-
Verkauf aber weiterhin möglich gewesen sei.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Fragen für zahlreiche Versicherungsverträge
hat der Senat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

_Quelle: OLG Dresden_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/keine-eintrittspflicht-der-betriebsschliessungsversicherung-fuer-eine-geschlossene-gaststaette-waehrend-der-corona-virus-pandemie-54422)
