# Keine Festlegung auf Änderung der Beitragsbemessungsgrenze

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- Published: 2023-07-25T05:18:47+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.07.2023

Im vergangenen Jahr haben rund 5,4 Millionen Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung(
GKV) ein monatliches Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von rund 4.837
Euro erzielt. Das geht aus der Antwort ([20/7763](https://dserver.bundestag.de/btd/20/077/2007763.pdf))
der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ([20/7509](https://dserver.bundestag.de/btd/20/075/2007509.pdf))
der Linksfraktion hervor. Rund 1,4 Millionen GKV-Versicherte kamen 2022 demnach 
sogar auf ein monatliches Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung(
West) von 7.100 Euro.

Was mögliche Änderungen der Beitragsbemessungsgrenze betrifft, wollte sich die Bundesregierung
nicht festlegen. Zu Änderungen hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze seien keine
Aussagen im Koalitionsvertrag getroffen worden, heißt es in der Antwort weiter. 
Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde nach Aussage der Bundesregierung
zwar zu Beitragsmehreinnahmen in der GKV und der Sozialen Pflegeversicherung (SPV)
führen. Aufgrund der höheren Beitragsbelastungen gingen damit jedoch auch Anreize
für einen Wechsel von bisher freiwillig Versicherten mit hohem Einkommen in die 
private Krankenversicherung (PKV) und die private Pflege-Pflichtversicherung (PPV)
einher. Eine Abwanderung von freiwilligen Mitgliedern würde die Mehreinnahmen aus
einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze reduzieren.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 570/2023_
