# Keine Regelungslücke bei Besteuerung von Kryptowährungen

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/keine-regelungsluecke-bei-besteuerung-von-kryptowaehrungen/
- Veröffentlicht: 2021-04-26T10:39:16+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.04.2021

Die Bundesregierung sieht keine Regelungslücke bei der Besteuerung von Einkünften
aus Kryptowährungen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ([19/28573](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/285/1928573.pdf))
auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ([19/28158](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/281/1928158.pdf))
hervor. Einkünfte aus Kryptowährungen, die im Betriebsvermögen erzielt werden, unterlägen
den Steuerregeln für Gewinneinkünfte, schreibt die Bundesregierung. Werden die Einkünfte
aus Kryptowährungen im Privatvermögen erzielt, könnten diese der Besteuerung als
Einkünfte aus Leistungen oder als privates Veräußerungsgeschäft unterliegen.

Das Bundesfinanzministerium stimmt der Antwort zufolge zur Zeit den Entwurf eines
Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen mit den Finanzbehörden
der Länder ab.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 549/2021_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/keine-regelungsluecke-bei-besteuerung-von-kryptowaehrungen-51055)
