# Kinderkrankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/kinderkrankengeld-unterliegt-dem-progressionsvorbehalt/
- Veröffentlicht: 2021-04-28T07:31:04+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.04.2021

Das Kinderkrankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ([19/28418](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928418.pdf))
auf eine Kleine Anfrage ([19/28055](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/280/1928055.pdf))
der FDP-Fraktion klar. Eine temporäre Aussetzung des Progressionsvorbehalts für 
das Kinderkrankengeld, etwa in der Corona-Pandemie, sei mit Blick auf die Gleichmäßigkeit
der Besteuerung bedenklich. Bei gleicher Leistungsfähigkeit seien Steuerpflichtige
grundsätzlich gleich hoch zu besteuern.

Auch Gründe der Steuergerechtigkeit führt die Bundesregierung gegen eine Aussetzung
des Progressionsvorbehalts für bestimmte Lohnersatzleistungen an: Beschäftigte in
Krankenhäusern und Pflegeheimen beispielsweise, die während der Krise unter erschwerten
Bedingungen arbeiteten, unterlägen der vollen progressiven Besteuerung und der vollen
Sozialabgabenpflicht.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 559/2021_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/kinderkrankengeld-unterliegt-dem-progressionsvorbehalt-51207)
