# Klage der Ortsgemeinde Mörsdorf gegen Finanzamt wegen Höhe der Umsatzsteuer auf Gebühren für Parkplatz der Geierlay-Hängeseilbrücke erfolgreich

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/klage-der-ortsgemeinde-moersdorf-gegen-finanzamt-wegen-hoehe-der-umsatzsteuer-auf-gebuehren-fuer-parkplatz-der-geierlay-haengeseilbruecke-erfolgreich/
- Veröffentlicht: 2021-05-11T08:51:25+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

FG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 11.05.2021 zum Urteil 3 K 1311/19 vom 23.02.2021(
nrkr – BFH-Az.: XI R 10/21)

Mit Urteil vom 23. Februar 2021 (Az. 3 K 1311/19) hat das Finanzgericht Rheinland-
Pfalz entschieden, dass die Ortsgemeinde Mörsdorf die in den Baukosten für die Errichtung
der Hängeseilbrücke Geierlay und des Besucherzentrums enthaltene Umsatzsteuer (=
Vorsteuer) von der Umsatzsteuer abziehen kann, die die Gemeinde wegen der Einnahmen
aus dem dafür errichteten Parkplatz an das Finanzamt abzuführen hat.

Die Ortsgemeinde Mörsdorf hatte unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel 
eine Hängeseilbrücke als touristischen Anziehungspunkt in der Gemeinde errichtet.
Die Inanspruchnahme der Fördermittel schloss die Erhebung eines „Eintrittsgeldes“
für die Begehung der Brücke aus. Dennoch erzielte die Gemeinde erhebliche Einnahmen
mit gebührenpflichtigen Parkplätzen, welche sie den Besuchern der Hängeseilbrücke
bereitstellte, da sie in der Ortsgemeinde kostenfreies Parken nur noch den Anwohnern
erlaubte. Für die Parkgebühren musste die Gemeinde Umsatzsteuer an das Finanzamt
abführen. Bei der Berechnung der abzuführenden Umsatzsteuer zog die Gemeinde die
Umsatzsteuer (= Vorsteuer) ab, die sie selbst als Teil der Kosten für die Errichtung
der Parkplätze, der Hängeseilbrücke und des Besucherzentrums hat zahlen müssen.

Das beklagte Finanzamt ließ nur für die Baukosten des Parkplatzes den Vorsteuerabzug
zu, weil die Aufwendungen für die Hängeseilbrücke und das Besucherzentrum nicht 
in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Einnahmen aus den Parkplätzen stünden
und weil die Brücke eine dem Allgemeingebrauch gewidmete Straße sei.

Das Gericht sah einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Eingangsumsätzen zur
Errichtung der Hängeseilbrücke und den Ausgangsumsätzen durch Erhebung der Parkgebühren
aber als gegeben an. In der abgelegenen Hunsrückgemeinde habe es vor Errichtung 
der Brücke an touristischen Anziehungspunkten gemangelt, welche Besucher hätten 
anlocken und zur Entrichtung von Parkgebühren hätten animieren können. Bei der Ortsbesichtigung
habe sich bestätigt, dass das Konzept der Gemeinde schlüssig sei. Die Brücke sei
ein beeindruckendes Bauwerk und nicht ein bloßer Spazier- oder Wanderweg. Sie sei
trotz ausgesprochen schlechten Wetters von Besuchern aufgesucht worden, die sich
dort selbst als sog. Selfie vor dem Hintergrund der Brücke fotografiert hätten. 
Darauf angesprochen, hätten die Besucher wie selbstverständlich mitgeteilt, dass
sie einen gebührenpflichtigen Parkplatz genutzt hätten. Das FG sah Parallelen zu
den vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschiedenen Streitfällen „Sveda“ und „
Mitteldeutsche Hartstein-Industrie“ und gab dem Klagebegehren statt. Auch im Fall„
Sveda“ würden die Ausgangsumsätze nicht mit dem Weg selbst, sondern mit begleitenden
Leistungen erzielt, und im Fall „Mitteldeutsche Hartstein-Industrie“ werde der Vorsteuerabzug
für Aufwendungen zur Errichtung einer dem Allgemeingebrauch gewidmeten Straße gewährt.

Gegen das Urteil des FG hat zwar jetzt die Finanzverwaltung Revision beim Bundesfinanzhof
eingelegt (anhängig unter dem Aktenzeichen XI R 10/21), weil sie der Auffassung 
ist, dass dem Allgemeingebrauch gewidmete Wege nicht dem unternehmerischen Bereich
zugeordnet werde könnten. Nach der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz 
handelt es sich bei der Hängeseilbrücke allerdings mittlerweile nicht mehr um einen
Wanderweg, sondern um eine Freizeiteinrichtung.

_Quelle: FG Rheinland-Pfalz_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/klage-der-ortsgemeinde-moersdorf-gegen-finanzamt-wegen-hoehe-der-umsatzsteuer-auf-gebuehren-fuer-parkplatz-der-geierlay-haengeseilbruecke-erfolgreich-52449)
