# Klage gegen fehlerhafte Prüferbestellung im Promotionsverfahren erfolglos

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/klage-gegen-fehlerhafte-prueferbestellung-im-promotionsverfahren-erfolglos/
- Published: 2022-12-21T12:09:58+01:00
- Author: Thomas Stuppy

VG Koblenz, Pressemitteilung vom 21.12.2022 zum Urteil 4 K 302/22.KO vom 11.11.2022

Ein Promotionsstudent kann nicht rügen, ein Betreuer für sein Promotionsvorhaben
sei fehlerhaft bestellt worden, wenn er diesen selbst vorgeschlagen hat. Dies gelte
erst recht, wenn er mehrere Schritte des Promotionsvorhabens unter Beteiligung des
Betreuers ohne Erhebung dieser Rüge durchlaufen habe. Dies entschied das Verwaltungsgericht
Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab.

Die seit dem Jahr 2014 als Promotionsstudentin an der beklagten Universität eingeschriebene
Klägerin sprach sich im Exposé zu ihrem Promotionsvorhaben für die Bestellung eines
namentlich benannten Professors als Zweitbetreuer aus. Dieser Empfehlung kam der
Vorsitzende des Promotionsausschusses nach. Erst- und Zweitbetreuer bewerteten die
Dissertation – nachdem diese wegen von den Betreuern festgestellter Mängel von der
Klägerin überarbeitet worden war – mit der Note „nicht ausreichend (5,0)“. Die Klägerin
beantragte daraufhin bei der Beklagten erfolglos die Neubewertung der Dissertation
durch zwei neue Gutachter.

Nachdem die Klägerin damit auch im Widerspruchsverfahren keinen Erfolg hatte, beantragte
sie beim Verwaltungsgericht Koblenz, die Beklagte zu verpflichten, sie aus dem Promotionsprüfungsrechtsverhältnis
zu entlassen, weil die Bestellung ihres Zweitbetreuers verfahrensfehlerhaft erfolgt
sei; nicht der Vorsitzende des Promotions­ausschusses, sondern allein der Promotionsausschuss
hätte die Bestellung vornehmen dürfen. Die Klage wurde abgewiesen.

Es bestünden bereits Bedenken an der Zulässigkeit der Klage, weil die Klägerin ihre
Entlassung bislang nicht bei der Beklagten beantragt habe, so die Koblenzer Richter.
Die Klage sei aber jedenfalls unbegründet, weil sich die Klägerin nicht mit Erfolg
auf eine fehlerhafte Bestellung ihres Zweitbetreuers berufen könne. Selbst wenn 
nur der Promotionsausschuss dessen Bestellung hätte vornehmen dürfen, könne sich
die Klägerin im vorliegenden Verfahren nicht auf diesen Mangel berufen. Ein solches
Verhalten verstoße gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, da sie ihren Zweitbetreuer
ausdrücklich empfohlen habe. Darüber hinaus habe sie ihre Obliegenheit verletzt,
Verfahrensfehler rechtzeitig zu rügen. Im Falle der Geltendmachung einer fehlerhaften
Prüferbestellung liege eine solche Obliegenheitsverletzung jedenfalls dann vor, 
wenn ein Prüfling ein mehrstufiges Prüfungsverfahren unter Beteiligung des Prüfers
durchlaufe, ohne dessen Bestellung zu rügen, und es ihm ohne weiteres möglich gewesen
wäre, sich Kenntnis von den Grundlagen der Bestellung zu verschaffen. Dies sei hier
der Fall gewesen. Die Klägerin habe die Verteidigung des Promotionsvorhabens sowie
die Erstbewertung unter Beteiligung des Zweitbetreuers stattfinden lassen, ohne 
dessen Bestellung zu rügen. Eine solche Rüge wäre ihr jedoch spätestens nach der
Rückgabe ihrer Dissertation zwecks Überarbeitung sowie der sich daran anschließenden
Akteneinsicht durch ihre damaligen Prozessbevollmächtigten möglich gewesen.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung beantragen.

_Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/klage-gegen-fehlerhafte-prueferbestellung-im-promotionsverfahren-erfolglos-92261)
