# Klagen gegen Verwarnungen wegen Ablichtung von Falschparkern stattgegeben

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/klagen-gegen-verwarnungen-wegen-ablichtung-von-falschparkern-stattgegeben/
- Veröffentlicht: 2022-11-03T11:31:50+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

VG Ansbach, Pressemitteilung vom 03.11.2022 zu den Urteilen 14 K 22.00468 und 14
K 21.01431 vom 02.11.2022

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit am 03.11.2022 bekanntgegebenen Urteilen zwei
Klagen gegen Verwarnungen des Landesamtes für Datenschutzaufsicht (LDA) stattgegeben,
mit denen das LDA die Ablichtung von Falschparkern rügte.

Gegenstand der Verwarnungen waren von den Klägern angefertigte Fotoaufnahmen von
ordnungswidrig geparkten Fahrzeugen, die die Kläger mitsamt Anzeigen an die zuständige
Polizei übersandten. Bei den angezeigten Verstößen handelte es sich beispielsweise
um Parken im absoluten Halteverbot oder ordnungswidrig auf Gehwegen.

Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Übermittlung der Bildaufnahmen 
eine rechtmäßige Datenverarbeitung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f der
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) darstellte. Die Regelung setzt voraus, dass
die Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen
oder eines Dritten erforderlich ist. Die Beteiligten stritten insbesondere um die
rechtliche Frage, ob für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung eine persönliche
Betroffenheit des Anzeigenerstatters durch die Parkverstöße erforderlich sei und
ob nicht für eine Anzeige die bloße schriftliche oder telefonische Schilderung des
Sachverhalts unter Angabe des Fahrzeugkennzeichens genüge, sodass eine Übermittlung
von Bildaufnahmen nicht erforderlich sei. Problematisch sei nach Ansicht des LDA
zudem, dass mit den Fotos oft Daten erhoben würden, die über den reinen Parkvorgang
hinausgingen, z. B. bei Ablichtung anderer Fahrzeuge und Personen. Die Kläger verwiesen
auf ihnen gegenüber ergangene Hinweise der Polizei, wonach die Parksituation zum
Beweis durch Fotoaufnahmen möglichst genau dokumentiert werden sollte. Zudem würde
die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten durch die Anfertigung von Fotos vereinfacht.

Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach gab den Klagen mit Entscheidung vom
2. November 2022 statt. Die schriftlichen Urteilsbegründungen liegen noch nicht 
vor. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Gegen die Urteile kann Antrag 
auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt werden.

_Quelle: VG Ansbach_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/klagen-gegen-verwarnungen-wegen-ablichtung-von-falschparkern-stattgegeben-88297)
