# Kommission genehmigt Beihilfeverlängerung zur Luftverkehrsteuer für Flüge von und zu kleinen Inseln in Deutschland

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- Veröffentlicht: 2021-12-01T05:52:07+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 30.11.2021

Die Europäische Kommission hat am 30.11.2021 die Verlängerung einer bestehenden 
deutschen Beihilferegelung genehmigt, die Flüge mit ausgewählten Gruppen von Fluggästen
von und zu bestimmten kleinen und abgelegenen deutschen Inseln von der deutschen
Luftverkehrsteuer befreit. Die ursprünglich bis Ende 2021 genehmigte Regelung wird
bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.

Im Rahmen der Regelung werden Luftverkehrsunternehmen, die die förderfähigen Strecken
von und zu den förderfähigen Inseln bedienen, von der Luftverkehrsteuer befreit.
Das gilt sowohl für Fluggäste mit Wohnsitz auf diesen Inseln als auch für andere
Kategorien von Fluggästen, einschließlich Fluggästen, die eine medizinische Behandlung
benötigen, und für Beamte, die auf den Inseln arbeiten. Die Fluggesellschaften geben
die Steuerbefreiung dann in vollem Umfang an die Fluggäste weiter, die von der Zahlung
der Steuer befreit werden. Die Regelung steht allen Luftfahrtunternehmen offen, 
die Flüge aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anbieten, die auf allen oder
einem Teil der förderfähigen Strecken durchgeführt werden, und gilt für Flüge zwischen
den förderfähigen inländischen Inseln und allen förderfähigen Zielen im EWR. Die
Regelung zielt darauf ab, die Verbindungen zwischen den Inseln und dem Festland 
zu verbessern.

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere
nach den [Luftverkehrsleitlinien](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52014XC0404%2801%29)
2014 geprüft. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme im Hinblick auf das ausführende
Luftfahrtunternehmen nicht diskriminierend ist, den Endverbrauchern tatsächlich 
zugutekommt und einen sozialen Charakter hat. Außerdem bieten die förderfähigen 
Strecken eine Verbindung zu einer benachteiligten Region. Daher kann die Beihilfe
im Einklang mit den in den Luftverkehrsleitlinien festgelegten Bedingungen die gesamte
Bevölkerung der Region erfassen. Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem 
Schluss, dass die Verlängerung mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.

_Quelle: EU-Kommission_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/kommission-genehmigt-beihilfeverlaengerung-zur-luftverkehrssteuer-fuer-fluege-von-und-zu-kleinen-inseln-in-deutschland-69114)
