# Kommission gibt Orientierungshilfen für nationale Aufbaupläne und genehmigt Änderung deutscher Risikokapitalregelung

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- Published: 2020-12-22T06:46:21+01:00
- Author: Thomas Stuppy

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 21.12.2020 Die Europäische Kommission hat am 21.12.2020 Standardvorlagen für die Mitgliedstaaten veröffentlicht, um ihnen Orientierungshilfen für eine mit dem EU-Beihilferecht vereinbare Gestaltung ihrer nationalen Aufbau- und Resilienzpläne zu geben. Darüber hinaus konsultiert die Kommission die Mitgliedstaaten zu einer möglichen Verlängerung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, um den Einsatz von InvestEU-, EU- und nationalen Mitteln, die für den wirtschaftlichen Aufbau zugewiesen werden, weiter zu erleichtern. Schließlich führt die Kommission derzeit eine Umfrage mit allen Mitgliedstaaten durch, um deren Meinung zur Anwendung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen einzuholen. Die Kommission hat außerdem eine Änderung der mit 88 Mio. Euro dotierten deutschen Risikokapitalregelung „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ genehmigt. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Vestager erklärte dazu: „Die öffentlichen Mittel sind begrenzt. Wenn sie optimal eingesetzt werden und Wirkung entfalten sollen, müssen die Vorschriften über staatliche Beihilfen weiterhin ihren Teil dazu beitragen, unseren Binnenmarkt fair und wettbewerbsfähig zu halten. Wir stellen den Mitgliedstaaten alle erforderlichen Leitlinien und Instrumente zur Verfügung, um sicherzustellen, dass ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften so rasch wie möglich umgesetzt werden können. Wir arbeiten weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise abzufedern und die europäische Wirtschaft wieder anzukurbeln, gleichzeitig aber faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu wahren.“
