# Konsultation der EU-Mitgliedstaaten zu Vorschlag für einen befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels

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- Veröffentlicht: 2023-02-05T05:25:52+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 03.02.2023

Die EU-Kommission konsultiert derzeit die EU-Mitgliedstaaten zu einem Vorschlag 
für einen befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels,
um Beihilfen zu vereinfachen und schneller gewähren zu können. Er steht in Zusammenhang
mit dem am 01.02.2023 vorgelegten [Industrieplan für den Grünen Deal](https://commission.europa.eu/system/files/2023-02/COM_2023_62_2_EN_ACT_A Green Deal Industrial Plan for the Net-Zero Age.pdf).

Ziele des Vorschlags sind:

 * die Förderung von Investitionen für einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien
   und die Dekarbonisierung der Industrie, u. a. durch Unterstützung des Ausbaus
   aller erneuerbarer Energien oder die Gewährung von Beihilfen für weniger ausgereifte
   Technologien ohne Ausschreibung (z. B. erneuerbarer Wasserstoff)
 * Unterstützung von Investitionen in die Herstellung der für den Übergang zur CO2-
   Neutralität erforderlichen Ausrüstung wie z. B. Wärmepumpen, Batterien, Solarpaneelen
   oder die Nutzung und Speicherung von CO2.

Die Bestimmungen des befristeten Beihilferahmens sollen bis zum 31.12.2025 gelten.

Außerdem überarbeitet die EU-Kommission gerade die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung,
u. a. im Hinblick auf das Anheben der Meldeschwellen für die Förderung grüner Investitionen,
die Ausweitung des Anwendungsbereichs von Investitionsbeihilfen für Lade- und Tankinfrastrukturen
als auch die Erleichterung von KMU-Ausbildungsbeihilfen für den Kompetenzaufbau.
Ziel soll es sein, den EU-Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Förderung von
Maßnahmen einzuräumen, die große Bedeutung für den Übergang zu einer CO2-neutralen
Wirtschaft haben.

_Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel_
