# Konsultation zur fairen Telearbeit und Recht auf Nichterreichbarkeit

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- Veröffentlicht: 2024-05-17T00:02:07+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BRAK, Mitteilung vom 10.05.2024

 Die Europäische Kommission hat am 30. April 2024 die erste Phase der Konsultation
der europäischen Sozialpartner zur Gewährleistung fairer Telearbeit und des Rechts
auf Nichterreichbarkeit eingeleitet.

 Telearbeit hat sich in den ersten drei Jahren seit dem Beginn der Pandemie im Jahr
2019 fast verdoppelt. Umfragen zufolge schätzen 60 % der Arbeitnehmer die Möglichkeit,
von zu Hause aus zu arbeiten. Durch weniger Pendeln und flexible Arbeitszeiteinteilung
entsteht weniger Stress und kann effektiver gearbeitet werden. Insbesondere Eltern
und Menschen, die andere Angehörige pflegen, profitieren davon. Der Zugang zum Arbeitsmarkt
wird so vor allem für Frauen, die immer noch einen Großteil der unbezahlten Pflegearbeit
übernehmen, verbessert. Auch Arbeitgeber profitieren, weil Bürokosten sinken und
ein größerer Kreis potentieller Arbeitnehmer angesprochen werden kann. Jedoch kann
durch Telearbeit auch eine Kultur von ständiger Erreichbarkeit entstehen, wodurch
die Vorteile der Telearbeit umgekehrt werden könnten.

 Um das zu verhindern, beabsichtigt die Kommission, einen entsprechenden Legislativvorschlag
zu erarbeiten. Durch die Konsultation der Sozialpartner soll nun zunächst die mögliche
Ausrichtung von EU-Maßnahmen ermittelt werden.

 _Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 9/2024_

Source: [Konsultation zur fairen Telearbeit und Recht auf Nichterreichbarkeit](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/konsultation-zur-fairen-telearbeit-und-recht-auf-nichterreichbarkeit-124582)
