# Kosten für Ersatzbeschaffung einer Waschmaschine aus Sozialhilfe anzusparen

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- Published: 2022-05-20T04:37:55+02:00
- Author: Thomas Stuppy

BSG, Pressemitteilung vom 19.05.2022 zu Urteil B 8 SO 1/21 R vom 19.05.2022

Die Kosten für die Neuanschaffung auch größerer Haushaltsgeräte (sogenannte „weiße
Ware“) nach einem Verschleiß des Altgeräts sind im Regelsatz des SGB XII enthalten.
Es besteht kein Anspruch auf einen einmaligen Zuschuss gegen den Sozialhilfeträger.
Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am 19. Mai 2022 entschieden (B 8 
SO 1/21 R).

Die klagende Sozialhilfeempfängerin hatte ihre nicht mehr funktionstüchtige Waschmaschine
entsorgt und erfolglos die Gewährung eines Zuschusses für ein Neugerät beantragt.
Während des Berufungsverfahrens hat sie ein Neugerät zum Preis von 299 Euro erworben
und dafür teilweise vom Warenhaus ausgestellte Gutscheine eingelöst. Den Restbetrag
von 99,90 Euro hat sie gegenüber dem Sozialhilfeträger als Zuschuss verlangt. Die
gegen die Ablehnung ihres Antrags gerichtete Klage blieb in beiden Instanzen ohne
Erfolg.

Das Bundessozialgericht hat diese Entscheidungen bestätigt. Die Gewährung eines 
Zuschusses für die Anschaffung von Haushaltsgeräten ist gesetzlich nur bei einer
Erstausstattung vorgesehen. Im Fall der Ersatzbeschaffung sind hingegen aus dem 
Regelsatz Ansparungen vorzunehmen, ohne dass darin ein Verstoß gegen Verfassungsrecht
zu sehen ist. Eine gegebenenfalls auftretende Bedarfsunterdeckung kann durch die
Gewährung eines Darlehens vermieden werden. Bei der Ermittlung des Regelbedarfs 
sind die durchschnittlichen Ausgaben für Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspül-
und Bügelmaschinen vollständig berücksichtigt worden. Die Darlehensregelung im SGB
XII enthält Auslegungsspielräume für Härtefälle. Es wird eine am individuellen Existenzsicherungsbedarf
ausgerichtete und grundrechtliche Belange des Hilfebedürftigen berücksichtigende
Darlehensgewährung sichergestellt. Die Rückzahlung selbst und ihre Höhe werden in
das pflichtgemäße Ermessen des Sozialhilfeträgers gestellt. Die Höhe der monatlichen
Rückzahlung ist zudem auf 5% der Regelbedarfsstufe 1 – derzeit 22 Euro 45 Cent –
gedeckelt.

_Quelle: BSG_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/kosten-fuer-ersatzbeschaffung-einer-waschmaschine-aus-sozialhilfe-anzusparen-78616)
