# Kosten für Hausnotrufsystem steuerlich absetzbar

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- Published: 2020-12-08T12:02:06+01:00
- Author: Thomas Stuppy

FG Sachsen, Pressemitteilung vom 07.12.2020 zum Urteil 2 K 323/20 vom 14.10.2020(
nrkr – BFH-Az.: VI B 94/20)

**Haushaltsnahe Dienstleistung auch bei allein lebenden Senioren**

Die Kosten eines Hausnotrufsystems sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich
absetzbar. Dies hat das Sächsische Finanzgericht mit Urteil vom 14. Oktober 2020
entschieden.

Für Senioren, die in betreuten Wohnanlagen leben, ist die steuerliche Anerkennung
durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt. Das Sächsische Finanzgericht
hat nunmehr klargestellt, dass auch bei allein lebenden Senioren die Kosten eines
externen Hausnotrufsystems steuerlich berücksichtigt werden können.

Die im Jahr 1933 geborene Klägerin lebte allein im eigenen Haushalt und nahm ein
sog. Hausnotrufsystem in Anspruch. Sie erhielt vom Anbieter ein Gerät, mit dem sie
sich im Notfall per Knopfdruck an eine 24-Stunden-Service-Zentrale wenden konnte.
Das Finanzamt erkannte die Kosten hierfür nicht an, weil die Dienstleistung nicht
im Haushalt der Rentnerin erfolge.

Der 2. Senat des Sächsischen Finanzgerichts gab der Seniorin recht und erkannte –
wie gesetzlich vorgesehen – 20 % der Kosten des Hausnotrufsystems als haushaltsnahe
Dienstleistung steuermindernd an. Haushaltsnahe Dienstleistungen seien solche Tätigkeiten,
die gewöhnlich durch Mitglieder des Haushalts oder dort Beschäftigte erbracht werden.
Im Regelfall stellten in einer Haushaltsgemeinschaft lebende Familienangehörige 
im räumlichen Bereich des Haushalts sicher, dass kranke und alte Haushaltsangehörige
im Bedarfsfall Hilfe erhalten. Diese Bereitschaft ersetze das von der Seniorin in
Anspruch genommene Notrufsystem. Unerheblich ist nach Ansicht der Richter, dass 
sich die Notrufzentrale nicht im räumlichen Bereich des Haushalts befindet (Az. 
des FG 2 K 323/20).

Gegen das Urteil wurde vom Finanzamt Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof
eingelegt (Az. VI B 94/20).

_Quelle: FG Sachsen_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/kosten-fuer-hausnotrufsystem-steuerlich-absetzbar-41619?pk_campaign=feed&pk_kwd=kosten-fuer-hausnotrufsystem-steuerlich-absetzbar)
