# Kostendämpfung bei Gas und Wärme: Soforthilfe für Haushalte und Unternehmen

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- Veröffentlicht: 2022-11-14T13:36:17+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Bundesregierung, Mitteilung vom 14.11.2022

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Kundinnen und Kunden der Dezember-Abschlag
für Gas und Wärme erlassen wird. Der Bund übernimmt die Kosten dafür. Die Einmalzahlung
dient als spürbare Entlastung, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken.

## Was wurde beschlossen?

Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekundinnen und -kunden
im Dezember beschlossen. Dafür verabschiedete das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe
für einen Änderungsantrag zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023. Mit der Soforthilfe
setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen der „ExpertInnen-Kommission
Gas und Wärme“ um.

Der Bundestag hat das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe am 10. November beschlossen.
Der Bundesrat gab seine Zustimmung im Rahmen einer Sondersitzung am 14. November.

## Wie funktioniert die Soforthilfe im Dezember?

Das Gesetz regelt konkret, wie Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kosten für
leitungsgebundenes Erdgas und Wärme für den Monat Dezember 2022 entlastet werden.
Für Bezieherinnen und Bezieher von Erdgas heißt das zunächst, dass im Dezember die
Pflicht entfällt, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten.
Dennoch gezahlte Beträge müssen Erdgaslieferanten in der nächsten Rechnung berücksichtigen.

„Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte
Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft und im Jahresverlauf 2022 zu extremen
Preissteigerungen bei Haushalten und Unternehmen geführt. Auch wenn die Großhandelspreise
zuletzt zurückgegangen sind, bleibt die weitere Entwicklung unsicher. Private Verbraucher
und Unternehmen leiden zunehmend unter diesen hohen Preisen und brauchen dringend
eine Entlastung. Die im Kabinett verabschiedete Soforthilfe Dezember ist daher ein
ganz wichtiger erster Schritt“, so Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert
Habeck.

## Wer hat Anspruch auf die Soforthilfe?

Von der Soforthilfe profitieren Haushalte, die Gas oder Fernwärme nutzen. Ihnen 
sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen, die über Standardlastprofile abgerechnet
werden und weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, wird
die Abschlagszahlung im Dezember erlassen. Das bezogene Erdgas darf dabei nicht 
zur kommerziellen Strom- oder Wärmeerzeugung genutzt werden.

Ebenfalls bezuschusst wird der Bezug von Erdgas in Mietwohnungen oder durch Wohnungseigentümergemeinschaften.

Unabhängig vom Jahresverbrauch sind ebenfalls berechtigt: zugelassene Pflege-, Vorsorge-
und Rehabilitationseinrichtungen, staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige
Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs sowie Werkstätten
für Menschen mit Behinderungen oder anderer Leistungsanbieter. Kindertagesstätten
und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Leistungserbringer der Eingliederungshilfe
sowie bestimmte weitere Bildungseinrichtungen wurden ebenfalls in den Kreis der 
Berechtigten aufgenommen.

## Welche Regelungen gelten für Mieterinnen und Mieter?

Mieterinnen und Mieter will die Bundesregierung insbesondere zu dem Zeitpunkt unterstützen,
wenn sie durch die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 besonders intensiv
belastet werden. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass Vermieterinnen und Vermieter
die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an Mieterinnen
und Mieter weitergeben und etwaige bereits im Dezember geleistete Überzahlungen 
entsprechend berücksichtigen.

Mieterinnen und Mietern, die in den letzten neun Monaten bereits eine Erhöhung ihrer
Nebenkostenvorauszahlung erhalten haben, und Mieterinnen und Mieter, die in den 
letzten neun Monaten erstmals einen Mietvertrag mit bereits erhöhten Nebenkosten
abgeschlossen haben, können einen Teil der Nebenkostenvorauszahlung im Dezember 
zurückhalten – oder sie bekommen diesen Anteil als Gutschrift in der Nebenkostenabrechnung
2022 berücksichtigt.

## Wie funktioniert die finanzielle Entlastung bei der Versorgung mit Wärme?

Wärmeversorgungsunternehmen müssen ihre Kunden für deren Dezember-Zahlungen finanziell
entschädigen – entweder durch einen Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus-
oder Abschlagszahlung oder durch eine direkte Zahlung an Kundinnen und Kunden. Auch
eine Kombination aus beiden Elementen ist möglich.

## Wie wird die Soforthilfe finanziert?

Der Bund erstattet Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen die ausbleibenden
Zahlungen und finanziert diese einmalige Entlastung. Sie dient als finanzielle Brücke
bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse Anfang kommenden Jahres. Insgesamt
werden die Entlastungen durch die Soforthilfe im höheren einstelligen Milliardenbereich
liegen. Die Finanzierung wird aus dem neuausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds
erfolgen.

## Warum lohnt es sich, weiter Energie zu sparen?

Die Höhe der Entlastung im Dezember orientiert sich an dem im Monat September 2022
prognostizierten Jahresverbrauch. Sie ist somit unabhängig vom tatsächlichen Gegenwartsverbrauch
im Dezember. Wer Energie spart, spart Geld und trägt dazu bei, Preisdruck am Gas-
und Wärmemarkt zu verringern sowie die Wahrscheinlichkeit einer Gasmangellage zu
reduzieren.

## Wie geht es weiter?

Nach der Zustimmung durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat soll das Gesetz
nun zeitnah verkündet werden. In einem nächsten Schritt folgen dann die Gesetzentwürfe
zur Umsetzung der Preisbremsen für Strom und Gas.

_Quelle: Bundesregierung_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/kostendaempfung-bei-gas-und-waerme-soforthilfe-fuer-haushalte-und-unternehmen-89216)
