# Krankengeld ausnahmsweise auch bei verspäteter Krankmeldung

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/krankengeld-ausnahmsweise-auch-bei-verspaeteter-krankmeldung/
- Veröffentlicht: 2020-12-22T12:11:06+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

LSG Hessen, Pressemitteilung vom 22.12.2020 zu den Urteilen L 1 KR 125/20 und L 1 KR 179/20 vom 24.09.2020 Ein Versicherter, der wegen Arbeitsunfähigkeit (AU) Krankengeld erhält, muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der zuletzt festgestellten AU deren Fortdauer ärztlich bescheinigen lassen, damit er weiterhin krankengeldberechtigt ist. Wird er an diesem Tag aus organisatorischen Gründen von der Arztpraxis auf einen späteren Termin verwiesen, so kann die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld nicht mit dem Argument verweigern, die AU sei nicht lückenlos festgestellt worden. Dies entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in zwei Urteilen.
