# Krankenkasse muss Echthaarperücke bezahlen

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/krankenkasse-muss-echthaarperuecke-bezahlen/
- Published: 2021-03-30T08:15:52+02:00
- Author: Thomas Stuppy

SG Dresden, Pressemitteilung vom 29.03.2021 zum Gerichtsbescheid S 18 KR 304/18 
vom 18.02.2021

Das Sozialgericht Dresden hat mit Gerichtsbescheid vom 18. Februar 2021 entschieden,
dass eine dauerhaft kahlköpfige Frau von der Krankenkasse auch die Versorgung mit
einer Echthaarperücke verlangen darf, wenn sich dies langfristig als die kostengünstigste
Variante darstellt.

Im konkreten Fall leidet die Klägerin an Alopezia totalis (kompletter Haarverlust
am Kopf). Seit Jahren entscheidet sich die Klägerin jeweils für die Versorgung mit
einer kurzen bis mittellangen Echthaarperücke, während die Krankenkasse nur den 
Vertragspreis für eine günstigere Kunsthaarperücke erstattet. Die Krankenkasse vertritt
insoweit die Meinung, dass Kunsthaarperücken ausreichend seien und insbesondere 
auch auf den ersten Blick nicht von Echthaarversorgung unterschieden werden könnten.
Die Vertragspreise werden mit den Hilfsmittellieferanten für eine Standardversorgung
ausgehandelt.

Dies sah das Gericht im Ergebnis und nach Anhörung eines auf Perücken spezialisierten
Friseurmeisters anders: Es könne letztlich offenbleiben, ob Kunsthaarperücken immer
optisch ausreichend seien, um den Verlust des natürlichen Haupthaares für eine unbefangene
Beobachter*in zu kaschieren. Jedenfalls sei die Versorgung hier wirtschaftlich gewesen,
denn die gewählten Echthaarperücken könnten deutlich länger genutzt werden, bevor
sie unansehnlich würden und ausgetauscht werden müssten. Im Fall der Klägerin sei
die Echthaarperücke zwar knapp 50 % teurer gewesen, habe jedoch auch doppelt so 
lange gehalten, bevor eine Neuversorgung erfolgen musste.

Das Sozialgericht Dresden hat sich allerdings ausdrücklich nicht zu den weitaus 
häufigeren Fällen der vorübergehenden Haarlosigkeit bei Frauen (z. B. durch die 
Folgen einer Chemotherapie) positioniert. Hier werden von den Sozialgerichten in
Deutschland unterschiedliche Auffassungen vertreten. Betroffene Frauen sollten sich
vor dem Erwerb einer Perücke mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

Der Gerichtsbescheid ist rechtskräftig.

_Quelle: SG Dresden_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/krankenkasse-muss-echthaarperuecke-bezahlen-49101?pk_campaign=feed&pk_kwd=krankenkasse-muss-echthaarperuecke-bezahlen)
