# Kreis der BAföG-Empfänger soll in Notlagen erweitert werden

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- Veröffentlicht: 2022-06-21T05:06:43+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.06.2022

Mit dem 28. BAföG-Änderungsgesetz (28. BAföGÄndG) soll in Notlagen zukünftig der
Kreis der BAföG-Empfänger erweitert werden können. Dies geht aus einem Gesetzentwurf
der Bundesregierung ([20/2298](https://dserver.bundestag.de/btd/20/022/2002298.pdf))
hervor.

Viele Auszubildende hätten während der Corona-Pandemie ihre Nebenjobs verloren und
seien dadurch in finanzielle Notlagen geraten. Auch wenn der Arbeitsmarkt sich mittlerweile
wieder erholt habe, sei es wichtig, für zukünftige Krisenlagen vorbereitet zu sein.
Daher soll die Bundesregierung dazu ermächtigt werden, im Falle einer bundesweiten
Notlage den Personenkreis der BAföG-Empfänger zu erweitern, sofern die Krise negativen
Einfluss auf den „Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten“ hat.
Dieser Personenkreis soll neben Studierende auch Schülerinnen und Schüler umfassen,
die sich in einer förderungsfähigen Ausbildung befinden.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 307/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/kreis-der-bafoeg-empfaenger-soll-in-notlagen-erweitert-werden-80030)
