# Kündigung trotz Elternzeit

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- Veröffentlicht: 2022-07-06T10:45:51+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

LAG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 06.07.2022 zum Urteil 16 Sa 1750/21
vom 05.07.2022

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung einer Arbeitnehmerin
während der Elternzeit als wirksam erachtet und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts
Potsdam bestätigt.

Die Arbeitnehmerin hat sich gegen eine von ihrer Arbeitgeberin während der Elternzeit
aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochene Änderungskündigung gewandt. Das hierfür
zuständige Integrationsamt hatte zuvor dieser Kündigung während der Elternzeit zugestimmt.

Bei einer Änderungskündigung handelt es sich um eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses
verbunden mit dem gleichzeitigen Angebot der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
zu geänderten Arbeitsbedingungen. Durch die hier angebotene Änderung sollte das 
Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen und mit den Aufgaben durchgeführt werden, die
die Arbeitnehmerin vor Zuweisung des nach Behauptung der Arbeitgeberin weggefallenen
anderweitigen Arbeitsplatzes innehatte. Die Arbeitnehmerin hat das Änderungsangebot
der Arbeitgeberin abgelehnt und sich gegen die Kündigung gewandt.

Das Arbeitsgericht Potsdam hat die Klage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat
diese Entscheidung bestätigt. Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt,
der ursprüngliche Arbeitsplatz der Arbeitnehmerin sei durch eine zulässige unternehmerische
Entscheidung weggefallen, weshalb eine Beschäftigung zu den bisherigen Bedingungen
nicht mehr möglich gewesen sei. Deshalb habe die Arbeitgeberin nach der Zustimmung
des Integrationsamtes der Arbeitnehmerin auch während der Elternzeit kündigen und
ihr die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen anbieten 
dürfen. Da die Klägerin das Änderungsangebot nicht angenommen hat, wurde das Arbeitsverhältnis
durch die Kündigung beendet.

Die Revision zum Bundesarbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht nicht zugelassen.

_Quelle: LAG Berlin-Brandenburg_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/kuendigung-trotz-elternzeit-81074)
