# Landtag beschließt mit großem Zuspruch bayerische Grundsteuer

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/landtag-beschliesst-mit-grossem-zuspruch-bayerische-grundsteuer/
- Veröffentlicht: 2021-11-25T06:39:01+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

FinMin Bayern, Pressemitteilung vom 24.11.2021

**Füracker: Bayerische Grundsteuer ist Musterbeispiel für Transparenz und Entbürokratisierung**

„Die Verabschiedung des Bayerischen Grundsteuergesetzes durch den Landtag ist ein
historischer Moment. Zum ersten Mal seit über 75 Jahren wird ein wichtiges Steuergesetz
auf Landesebene geregelt. Die neue bayerische [Grundsteuer](https://www.maier-steuerberater.de/leistungen/kernkompetenzen/grundsteuer/)
ist ein bedeutender Erfolg für den Freistaat und ein gutes Ergebnis für alle Bürger,
Unternehmen und Kommunen. Überall wird Entbürokratisierung gefordert – unsere bayerische
Einfachgrundsteuer setzt diese Forderung mustergültig um. Bayerns Flächenmodell 
ist transparent und nachvollziehbar. Wir setzen damit auch ein starkes Signal für
alle bayerischen Städte und Gemeinden, die fest auf die konjunkturunabhängigen und
krisensicheren Steuereinnahmen von jährlich rund 1,9 Milliarden Euro bauen! Eine
wertabhängige Grundsteuer lehnen wir entschieden ab. Sie ist der Einstieg in eine
verkappte Vermögensteuer und regelmäßige Wertermittlungen führen zu Steuererhöhungen
durch die Hintertür“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker zum Beschluss
des Grundsteuergesetzes durch den Bayerischen Landtag (am 23.11.). „Wir erhalten
unseren Kommunen eine dauerhafte und stabile Einnahmequelle, gleichzeitig halten
wir den Aufwand für alle Beteiligten – Bürger wie Verwaltung – möglichst gering“,
so Füracker.

Bayern hat sich für eine Länderöffnungsklausel stark gemacht, deren Einführung Ende
2019 es den Ländern erlaubt, eigene Grundsteuergesetze zu erlassen. Der von der 
Staatsregierung im Mai eingebrachte Gesetzentwurf hat im Landtag großen Zuspruch
erhalten. Die Grundsteuer B (nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke) im Freistaat
wird ab 2025 ausschließlich an den physischen Größen Grundstücks- und Gebäudefläche
sowie der Nutzung der Flächen ausgerichtet. Diese Daten lassen sich in der Regel
leicht ermitteln; regelmäßige, aufwändige und teure Neuermittlungen werden vermieden.
Nach wie vor entscheiden die Gemeinden durch die Festsetzung der Hebesätze letztverantwortlich
über die konkrete Grundsteuerhöhe.

_Quelle: FinMin Bayern_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/landtag-beschliesst-mit-grossem-zuspruch-bayerische-grundsteuer-68355)
