# Landtag des Saarlandes beschließt Reform der Juristenausbildung im Saarland

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- Published: 2022-03-18T11:40:02+01:00
- Author: Thomas Stuppy

Justizministerium Saarland, Pressemitteilung vom 18.03.2022

**Staatssekretär Roland Theis: „Das sog. Saarbrücker Modell des Studiums der Rechtswissenschaft
an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist ein Erfolgsmodell.“**

Staatssekretär Roland Theis begrüßt die am 16.03.2022 vom Landtag des Saarlandes
beschlossene Reform der Juristenausbildung im Saarland. „Es freut mich sehr, dass
die durch das Ministerium der Justiz in enger Abstimmung mit der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät der Universität des Saarlandes intensiv vorbereitete Reform der Juristenausbildung
im Saarland nun Wirklichkeit wird. Das sog. Saarbrücker Modell hat sich über viele
Jahre in der Praxis bewährt und erfreut sich nicht nur bei den Studierenden großer
Beliebtheit; es genießt auch in Wissenschaft und Praxis weit über die Landesgrenzen
hinaus hohes Ansehen. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir das Modell stetig
verbessern und gezielt an die Anforderungen der heutigen juristischen Ausbildung
anpassen.“

Der Landtag des Saarlandes hat am 16. März 2022 ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes
über die juristische Ausbildung beschlossen, das wegweisende Reformen sowohl des
rechtswissenschaftlichen Studiums als auch der Ausbildung von Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendaren auf den Weg bringt. Die Reform hat zum Ziel, eine umfassende
juristische Ausbildung unter Berücksichtigung der ethischen, geschichtlichen und
gesellschaftlichen Bezüge des Rechts zu erhalten, zugleich aber das Studium durch
die Schaffung von Wahlmöglichkeiten zu flexibilisieren, von einer im Bundesvergleich
überbordenden Prüfungslast zu befreien und seine Internationalisierung zu intensivieren,
um die durchschnittliche Studiendauer zu verringern und die Attraktivität des Studiums
im Saarland weiter zu steigern.

„Die Reform ist ein Meilenstein, weil es ihr gelingt, das bewährte Jura-Studium 
an unserer Fakultät bei Bewahrung der hohen Qualitätsansprüche so zu straffen, dass
unsere Studierenden ohne Einbußen von einer spürbaren Verkürzung der Studiendauer
profitieren werden. Die hier gewonnene Zeit lässt sich sicher gewinnbringender investieren,
beispielsweise in einen Auslandsaufenthalt.“, so Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann,
Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes. „Die
Fakultät ist Herrn Staatssekretär Theis und dem Ministerium der Justiz für den gemeinsam
beschrittenen Weg in dieser Sache ausgesprochen dankbar.“

Daneben trägt die Reform nicht nur einer besonderen historischen Verpflichtung Rechnung,
indem die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht zum Zwecke 
der Förderung der kritischen Reflexion des Rechts und der Berücksichtigung der ethischen
Grundlagen des Rechts ausdrücklich im Pflichtfachstoff verankert wird, sondern bringt
die juristische Ausbildung zugleich inhaltlich wie organisatorisch auf die Höhe 
der Zeit. So werden nicht nur die zukunftsweisenden rechtlichen Grundlagen dafür
geschaffen, Prüfungen in den Staatsexamina elektronisch durchführen zu können, sondern
Rechtsfragen der Zeit wie das Recht der Digitalisierung auch inhaltlich Teil des
Studiums und der Ausbildung.

_Quelle: Justizministerium Saarland_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/landtag-des-saarlandes-beschliesst-reform-der-juristenausbildung-im-saarland-75544)
