# Leistungen für Betriebshilfe nur bei landwirtschaftlichem Betrieb

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- Veröffentlicht: 2021-01-14T11:40:06+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

SG Osnabrück, Pressemitteilung vom 14.01.2021 zum Gerichtsbescheid S 19 U 191/19
vom 03.12.2020 (nrkr)

Leistungen für Betriebshilfe können bei selbständiger Tätigkeit nur gewährt werden,
wenn es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt. Dies hat das Sozialgericht
Osnabrück in einem Gerichtsbescheid vom 03.12.2020 (Az. S 19 U 191/19) entschieden.

Der 1974 geborene Kläger ist selbständiger Fleischermeister. Da er wegen der Folgen
eines Arbeitsunfalls, den er 1995 als damals noch abhängig Beschäftigter erlitten
hatte, ab Februar 2019 arbeitsunfähig erkrankt war, stellte er eine zusätzliche 
Person zur Weiterführung seines Betriebes ein. Die beklagte Berufsgenossenschaft
lehnte die Kostenübernahme dieser Betriebshilfe mangels Rechtsgrundlage ab. Für 
den Ausfall des Unternehmers, der kein landwirtschaftlicher Unternehmer sei, sei
bei Arbeitsunfähigkeit die Zahlung von Verletztengeld vorgesehen, aus welchem zum
Beispiel die Beschäftigung einer Aushilfe bestritten werden könne.

Das Sozialgericht Osnabrück hat nun bestätigt, dass der Kläger keinen Anspruch auf
Betriebshilfe hat. Die Gewährung einer Betriebshilfe ist nach der eindeutigen gesetzlichen
Regelung der §§ 54, 55 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) nur für Versicherte
der landwirtschaftlichen Unfallversicherung vorgesehen. Eine Anwendung dieser Vorschriften
auf Versicherte, für die kein Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
zuständig ist, scheidet aus. Darin liegt auch kein Verstoß gegen den allgemeinen
Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Das Sozialgericht
hat hierbei auch berücksichtigt, dass der Kläger den Arbeitsunfall infolge seiner
Tätigkeit als abhängig Beschäftigter bei einem anderen Unternehmen erlitten und 
sich erst danach selbständig gemacht hat.

Der Gerichtsbescheid ist noch nicht rechtskräftig.

**Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)**

**§ 54 Betriebs- und Haushaltshilfe**

1.Betriebshilfe erhalten landwirtschaftliche Unternehmer mit einem Unternehmen im
Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte während
einer stationären Behandlung, wenn ihnen wegen dieser Behandlung die Weiterführung
des Unternehmens nicht möglich ist und in dem Unternehmen Arbeitnehmer und mitarbeitende
Familienangehörige nicht ständig beschäftigt werden. Betriebshilfe wird für längstens
drei Monate erbracht. …

**§ 55 Art und Form der Betriebs- und Haushaltshilfe**

(1) Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 54 wird Betriebs- und Haushaltshilfe
in Form der Gestellung einer Ersatzkraft oder durch Erstattung der Kosten für eine
selbst beschaffte betriebsfremde Ersatzkraft in angemessener Höhe gewährt. …

_Quelle: SG Osnabrück_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/leistungen-fuer-betriebshilfe-nur-bei-landwirtschaftlichem-betrieb-43387?pk_campaign=feed&pk_kwd=leistungen-fuer-betriebshilfe-nur-bei-landwirtschaftlichem-betrieb)
