# Mehr Entlastung für den Betrieb kleiner PV-Anlagen gefordert

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- Published: 2022-08-16T04:36:25+02:00
- Author: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 15.08.2022

Der DStV setzt sich für eine stärkere steuerliche Entlastung beim Betrieb kleiner
Photovoltaik-Anlagen ein. Er regt an, PV-Anlagen bis 30 kW/kWp ertragsteuerlich 
nicht zu besteuern. Ferner sollten die umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten weiter
vereinfacht werden.

Die Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) auf dem eigenen Hausdach wird immer beliebter.
Aber der Betrieb einer solchen Anlage ist mit einem gewissen bürokratischen Aufwand
verbunden – auch steuerlicher Art. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat 
bereits letztes Jahr versucht, mit einem [BMF-Schreiben](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/20211029-gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-photovoltaikanlagen-und-vergleichbaren-blockheizkraftwerken.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
für Entlastung zu sorgen. Betreiber kleiner PV-Anlagen von einer installierten Gesamtleistung
von bis zu 10 kW/kWp können seither beantragen, dass diese Tätigkeit als Liebhaberei
qualifiziert wird. Damit sind sie raus aus der Ertragsbesteuerung.

Aus Sicht des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) wären hier noch weitere Entlastungen
möglich. Er adressiert die Stellschrauben in seiner [DStV-Stellungnahme S 13/22](https://www.dstv.de/wp-content/uploads/2022/08/DStV-Stellungnahme-13_22-zur-steuerlichen-Behandlung-kleiner-PV-Anlagen.pdf).

## Anhebung der Leistungsgrenzen

PV-Anlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stromerzeugung. Die 
aktuell begünstigte Leistungsgrenze von bis 10 kW/kWp kann in der Praxis jedoch 
dazu verleiten, über eine größere PV-Anlage gar nicht erst nachzudenken; und das,
obwohl auf etlichen Dächern vieler Privathaushalte noch Platz wäre. Damit geht Potenzial
zur nachhaltigen Energiegewinnung flöten. Insofern ist die von Christian Lindner,
Bundesminister der Finanzen, bekundete Erwägung, die genannte Grenze auf 30 kW/kWp
anzuheben, sehr zu begrüßen.

Der Bundesrechnungshof dürfte die Entlastung mangels gesetzlicher Grundlage jedoch
kritisch beäugen. Insofern empfiehlt der DStV, die Erleichterung auf rechtssichere
Füße zu stellen und die Fiktion der Liebhaberei gesetzlich zu normieren.

## Umsatzsteuerliche Erleichterungen

Das größere Sorgenkind in diesem Zusammenhang ist die Umsatzsteuer. Die ertragsteuerliche
Liebhabereifiktion spielt für die Umsatzsteuer keine Rolle. Zwar können Betreiber
kleiner PV-Anlagen von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch 
machen. Aber von Erklärungspflichten entlastet sind sie damit nicht: Es bleibt mindestens
die Abgabe der jährlichen Umsatzsteuererklärung – inkl. der Aufzeichnungs- und Ermittlungspflichten.
Dabei besteht aufgrund der aktuellen Einspeisevergütung überhaupt keine Gefahr, 
dass Betreiber kleiner PV-Anlagen die relevanten Umsatzgrenzen (22.000 Euro im Vorjahr
bzw. 50.000 Euro im laufenden Jahr) sprengen.

So erzeugt eine 1 kWp PV-Anlage in Deutschland im Durchschnitt etwa 1.000 kWh; eine
Anlage mit 10 kWp entsprechend 10.000 kWh. Bei einer Einspeisevergütung von 6,23
Cent pro kWh (Stand Juli 2022) ergäbe das gerade mal 623 Euro pro Jahr.

Deutschland sollte sich auf europäischer Ebene dringend für eine Möglichkeit einsetzen,
auf die Erklärungspflichten in diesen Fällen zu verzichten. Ohne eine entsprechende
Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie wird eine Entlastung der Steuerpflichtigen
allerdings schwer. Übergangsweise könnte der Gesetzgeber aber (gesetzlich) fingieren,
dass Betreiber kleiner PV-Anlagen aufgrund der niedrigen Umsätze stets die Voraussetzungen
der Kleinunternehmerregelung erfüllen. Die Einhaltung der Umsatzgrenzen müsste entsprechend
nicht jährlich einzeln nachgewiesen werden. Dies könnte man zum Anlass nehmen, die
Umsatzsteuerjahreserklärung weiter zu vereinfachen.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/mehr-entlastung-fuer-den-betrieb-kleiner-pv-anlagen-gefordert-83188)
