# Meniskusschaden bei Profifußballer als Berufskrankheit anerkannt

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- Veröffentlicht: 2023-05-31T06:16:54+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Ein Profifußballer, der im Rahmen seiner Karriere einen Meniskusschaden erleidet,
hat in der Regel einen Anspruch auf Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Das Nichtvorliegen einer beidseitigen Meniskopathie ist kein Ausschlusskriterium
für das Vorliegen einer Berufskrankheit. So entschied das LSG Rheinland-Pfalz (Az.
L 2 78/21).

Der Kläger, der von 1981 an als Profifußballspieler für den 1. FC Kaiserslautern
und die Eintracht Frankfurt tätig war, begehrt die Feststellung der Berufskrankheit(
BK) nach Nr. 2102 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung. Anerkennungsfähig
sind danach Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden,
die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten. 1986 wurden beim Kläger
Schäden an den Menisken im linken Kniegelenk festgestellt. Die beklagte Berufsgenossenschaft
lehnte eine BK ab. Die zum Sozialgericht Speyer erhobene Klage war erfolglos.

Das Landessozialgericht gab der Berufung des Klägers statt und verurteilte die Beklagte
zur Feststellung der BK Nr. 2102. Der Senat hat aufgrund der mehrjährigen Tätigkeit
des Klägers als Profifußballer eine ausreichende Belastung im Sinne der BK Nr. 2102
bejaht. Die Sportart Fußball ist durch eine erhebliche Bewegungsbeanspruchung der
Kniegelenke aufgrund extrem dynamischer Belastungen geprägt. Dabei kommt es zu schnellen
und ruckartigen Belastungsspitzen. Diese können im Einzelfall zu zufälligen, repetitiven
Mikrotraumen im Bereich der Menisken führen, die im Wege der Aufsummierung zu Schäden
und Rissbildungen führen können. Wegen der erheblichen dynamischen Bewegungsbeanspruchung
kann eine bestimmte belastungskonforme Lokalisation der Schäden, anders etwa als
bei der knienden Tätigkeit eines Bodenlegers, nicht gefordert werden. Daher ist 
das Nichtvorliegen einer beidseitigen Meniskopathie kein Ausschlusskriterium für
das Vorliegen einer BK Nr. 2102.

_Quelle: LSG Rheinland-Pfalz_
