# Mit dem Mountainbike im Wald unterwegs: Wo ist Fahrradfahren erlaubt?

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/mit-dem-mountainbike-im-wald-unterwegs-wo-ist-fahrradfahren-erlaubt/
- Published: 2021-04-15T14:34:31+02:00
- Author: Thomas Stuppy

OLG Oldenburg, Pressemitteilung vom 15.04.2021 zum Beschluss 2 Ss OWi 25/21 vom 
26.01.2021

**Was ist ein öffentlicher Weg?**

Darf man mit einem Mountainbike im Wald fahren? Mit dieser Frage hat sich jetzt 
der Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Oldenburg auseinandergesetzt.

Ein 58-jähriger Mann war gegen 18 Uhr im Waldgebiet der Stadt Bad Iburg mit seinem
Mountainbike unterwegs. Die Stadt Bad Iburg erließ einen Bußgeldbescheid über 150
Euro mit der Begründung, der Mann sei außerhalb von öffentlichen Wegen gefahren.

Nach § 25 des Niedersächsischen Waldgesetzes darf man mit Fahrrädern auch auf sog.
tatsächlichen öffentlichen Wegen fahren. Das sind solche Wege, die mit Zustimmung
oder Duldung des Grundeigentümers tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt
werden, wie Wander-, Reit- und Freizeitwege, nicht aber z. B. Fuß- und Pirschpfadwege.
Auch die von „Downhill-Bikern“ eigenständig geschaffenen Wege gehörten nicht dazu.
Dort, so steht es im Bußgeldbescheid, sei das Fahrradfahren verboten. Die Schädigung
des Waldes durch eine solche Nutzung – Erosion und Verletzung von Bäumen – sei deutlich
erkennbar. Der Mann habe durch seine illegale Fahrt während der Brut- und Setzzeit
auch eine hochtragende Ricke aufgeschreckt.

Der Mann wollte den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren und legte Einspruch ein. Vor
dem Amtsgericht Bad Iburg hatte er keinen Erfolg. Die Beweisaufnahme habe ergeben,
dass der Mann auf einem Trampelpfad, nicht auf einem tatsächlich öffentlichen Weg
unterwegs gewesen sei.

Der Mann begehrte die Zulassung der Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht. Er 
argumentierte, er sei davon ausgegangen, den Weg nutzen zu dürfen. Das Oberlandesgericht
wies den Antrag zurück. Das Amtsgericht habe rechtsfehlerfrei festgestellt, dass
der Grundstückseigentümer der öffentlichen Nutzung des Weges nicht zugestimmt habe
und dass dies für den Mann auch erkennbar gewesen sei. Es sei auch von dem Grundstückseigentümer
nicht zu fordern, dass er Verbotsschilder aufstelle, zumal alle tatsächlich öffentlichen
Wege durch Schilder freigegeben seien.

_Quelle: OLG Oldenburg_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/mit-dem-mountainbike-im-wald-unterwegs-wo-ist-fahrradfahren-erlaubt-50106?pk_campaign=feed&pk_kwd=mit-dem-mountainbike-im-wald-unterwegs-wo-ist-fahrradfahren-erlaubt)
