# Mit Kurzarbeit weiter Arbeitsplätze sichern

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- Veröffentlicht: 2022-02-09T13:30:09+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMAS, Pressemitteilung vom 09.02.2022

**Kabinett beschließt Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Verlängerung
von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld
und anderen Leistungen**

Mit der am 9. Februar 2022 vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe für die
Regierungsfraktionen wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis
zum 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Monate verlängert. Da Betriebe, die seit Anfang 
der Pandemie im März 2020 durchgehend in Kurzarbeit sind, die maximale Bezugsdauer
für das Kurzarbeitergeld von derzeit 24 Monaten schon im Februar 2022 ausschöpfen,
soll die Verlängerung der Bezugsdauer rückwirkend zum 1. März in Kraft treten.

Zusätzlich werden von den bisherigen pandemiebedingten Sonderregelungen bis zum 
30. Juni 2022 fortgeführt:

 * die Anrechnungsfreiheit von Minijobs auf das Kurzarbeitergeld,
 * die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit und
 * der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit
    - die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, 
      bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
    - auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird weiter vollständig verzichtet.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden den Arbeitgebern nach dem 31. März 2022 weiter
zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.

Mit der Fortführung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld wird sichergestellt.,
dass Beschäftigungsverhältnisse auch im 2. Quartal stabilisiert sowie Arbeitslosigkeit
und Insolvenzen vermieden werden können.

> Mit der Kurzarbeit haben wir bisher Millionen Arbeitsplätze durch die Pandemie
> gerettet. Corona wirkt sich aber leider noch negativ aus. Die Beschäftigten und
> Betriebe der besonders hart getroffenen Branchen, etwa im Veranstaltungs- und 
> Gastronomiebereich, können sich weiter auf den Arbeitsminister verlassen. Wir 
> geben Planungssicherheit und verlängern die beschäftigungssichernde Brücke der
> Kurzarbeit weiter bis zum 30. Juni 2022. Wir erweitern die Möglichkeiten zur Nutzung
> von Kurzarbeitergeld von 24 auf bis zu 28 Monate und die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes
> ab dem vierten und siebten Monat. So stellen wir sicher, dass die Beschäftigten
> ihre Arbeit behalten und die Unternehmen ihre Fachkräfte nicht verlieren, damit
> sie nach der Pandemie wieder durchstarten können. Das ist vorausschauende Arbeitsmarktpolitik.
> Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

_Quelle: BMAS_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/mit-kurzarbeit-weiter-arbeitsplaetze-sichern-2-73612)
