# Modernisierung des Patentrechts

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- Veröffentlicht: 2021-01-14T07:12:58+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.01.2021

Der weiteren Vereinfachung und Modernisierung des Patentgesetzes (PatG) und anderer
Gesetze im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes soll ein Gesetz dienen, dessen
Entwurf die Bundesregierung vorgelegt hat ([19/25821](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/258/1925821.pdf)).
Wie es darin heißt, besteht im Patent- und Gebrauchsmusterrecht Klarstellungsbedarf
im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch bei Verletzungen dieser Schutzrechte. 
Optimierungsbedarf bestehe ferner im Hinblick auf eine bessere Synchronisierung 
der Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und der Nichtigkeitsverfahren vor
dem Bundespatentgericht (BPatG). Weiterer Regelungsbedarf bestehe im Hinblick auf
einen verbesserten Schutz vertraulicher Informationen in Patent-, in Gebrauchsmuster-
und in Halbleiterschutzstreitsachen. Schließlich bezwecke das Gesetz eine praxisgerechte
Optimierung der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Durch
die vorgeschlagenen Änderungen solle auch der bürokratische Aufwand aufseiten der
Anmelder gesenkt werden.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 63/2021_

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