# Musterklagen zur Grundsteuer kommen: Das Bundesmodell ist verfassungswidrig

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- Veröffentlicht: 2023-04-18T05:53:55+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BdSt, Mitteilung vom 18.04.2023

**Prof. Dr. Gregor Kirchhof präsentiert Gutachten für Bund der Steuerzahler und 
Haus & Grund – Verbände konkretisieren ihre gemeinsamen Musterprozesse**

Das Grundsteuergesetz des Bundes ist verfassungswidrig! Zu diesem Ergebnis kommt
das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof, das der Verfassungsrechtler im
Auftrag des Bundes der Steuerzahler Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland angefertigt
hat. Das 73-seitige Papier des Jura-Professors von der Universität Augsburg dient
nun als Grundlage für die anvisierten Musterklagen der beiden Verbände gegen das
Bundesmodell, das in elf Ländern gilt. Bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin
verwiesen BdSt-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai H. 
Warnecke auf derzeit sechs geplante Musterprozesse in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern,
Rheinland-Pfalz, Sachsen und zwei in Nordrhein-Westfalen. „Es ist offensichtlich,
dass die neue [Grundsteuer](https://www.maier-steuerberater.de/leistungen/kernkompetenzen/grundsteuer/)
so nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt“, begründet
Holznagel das juristische Engagement. Dr. Warnecke fasst zusammen: „Zu kompliziert,
intransparent und ungerecht!“

Die Dringlichkeit liegt auf der Hand: Laut Gutachten bestehen bereits Probleme, 
wie der Bund seine Gesetzgebungskompetenz genutzt hat! Der Bund ging von Kompetenzschranken
aus, die nach der Verfassungsreform im Herbst 2019 gar nicht mehr bestanden. Daher
hätte er nicht so stark an seinem alten Grundsteuergesetz festhalten dürfen. „Ein
erheblicher kompetenzrechtlicher Konstruktionsfehler“, betont Prof. Dr. Kirchhof.
Im Klartext: Das neue Grundsteuergesetz des Bundes ist nicht neu genug!

**Fünf entscheidende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit: Auszüge aus dem Gutachten
zum Bundesmodell**

## 1. Bewertung orientiert sich zu sehr an der Einkommensteuer

**Fakt:** Beim Bundesmodell orientiert sich die Grundsteuer an dem Wert von Grund
und Boden. Damit greift das Bundesmodell strukturell in den Bereich der Vermögen-
und Einkommensteuer ein.

**Kritik:** Der Bund schafft kein eigenes Bewertungssystem für die Grundsteuer, 
obwohl das Bundesverfassungsgericht ein solches System ausdrücklich verlangt hat.
Und: Wenn der Bund die Bemessung der Grundsteuer an den Verkehrswerten und damit
an möglichen Verkaufserlösen ausrichtet, rückt er die Steuerbemessung in die Nähe
der Einkommensteuer, obwohl sich die Einkommen- und die Grundsteuer – von der Verfassung
her – unterscheiden müssen.

## 2. Bodenrichtwerte sind nicht vergleichbar

**Fakt:** Die Bodenrichtwerte sind wenig vergleichbar. Beispiel Berlin: Die begehrte
Wohnlage Wannsee hatte zum 1. Januar 2022 einen Bodenrichtwert von 1.500. In der
weniger attraktiven Lage Neukölln ist der Wert gut doppelt so hoch: 3.200!

**Kritik:** Die Bodenrichtwerte weisen „systematische Bewertungslücken“ auf. Die
strikte Anwendung der Bodenrichtwerte stellt einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
nach Artikel 3 des Grundgesetzes dar.

## 3. Pauschalierungen verstoßen gegen das Grundgesetz

**Fakt:** Das Bundesmodell greift auf sehr viele Parameter zurück: Im Rahmen der
pauschalen Nettokaltmieten müssen die Gebäude-Art, Wohnflächen, Baujahr, Mietniveau-
Stufen (und Abschläge hiervon), Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer
und der abgezinste Bodenwert berücksichtigt werden.

**Kritik:** Der Bund hat eine äußerst komplexe Bewertung entwickelt, die im Massen-
Verfahren nur schwer anwendbar ist. Manchmal sind die Parameter kompliziert zu ermitteln(
Brutto-Grundfläche), andere genutzte Kriterien sind realitätsfern und deshalb gleichheitswidrig(
pauschale Nettokaltmieten, Bodenwert). Fazit: Das Recht ist nun deshalb so kompliziert,
weil der Bund Kompetenzschranken eingehalten hat, die nach der Verfassungsreform
im Jahr 2019 nicht mehr bestanden. Somit belastet das Bundesrecht die vielen Grundsteuerpflichtigen–
ohne Grund – mit zu aufwändigen Mitwirkungspflichten. Damit werden die Grundrechte
verletzt!

## 4. Individuelle Umstände werden nicht berücksichtigt

**Fakt:** Baulasten, Denkmalschutz-Auflagen, Immissionen, Baumängel oder ein besonders
guter Erhaltungszustand: Solche „individuellen öffentlich-rechtlichen Merkmale“ 
sowie „individuellen privatrechtlichen Vereinbarungen und Belastungen“ werden bei
der Bewertung der Grundstücke nicht berücksichtigt. Damit werden maßgebliche Parameter
gleichheitswidrig außer Acht gelassen.

**Kritik:** Der grundlegende Fehler des Bundesmodells liegt darin, den Grund der
Belastung nicht erkennbar zu regeln und zu versuchen, den Wert von Grund und Boden
grob zu ermitteln. Doch Immobilienwerte müssen entweder anhand zahlreicher Kriterien
genau bewertet oder in einfachen, gleichheitsgerechten Pauschalierungen steuerlich
bemessen werden. Das Bundesgesetz wählt aber einen verfassungswidrigen Mittelweg.

## 5. Steuerlast steht noch gar nicht fest

**Fakt:** Wie sehr die Grundstückseigentümer tatsächlich belastet werden, steht 
erst dann fest, wenn die Gemeinden über die Hebesätze entschieden haben. Dann werden
die meisten Grundlagen-Bescheide aber schon bestandskräftig sein.

**Kritik:** Es droht eine Rechtsschutzlücke! Dennoch ist schon jetzt klar: Die Bewertung
nach dem Bundesmodell verursacht strukturell eine mehr als doppelt so hohe finanzielle
Belastung der Betroffenen im Vergleich zu den einfacheren Modellen in Bayern, Hamburg,
Hessen und Niedersachsen.

Dem Appell des Gutachtens schließen sich der Bund der Steuerzahler Deutschland sowie
Haus & Grund Deutschland an:

Insgesamt geht das Grundsteuergesetz des Bundes in zehn Schritten einen steuerlichen
Sonderweg, der das Grundgesetz verletzt. Die elf Bundesländer, die das verfassungswidrige
Bundesgesetz anwenden, müssen jetzt die Zeit bis zum Jahr 2025, in dem die neue 
Grundsteuer zum ersten Mal erhoben wird, nutzen: Es braucht verfassungskonforme 
Grundsteuergesetze, um eine Fülle an verfassungswidrigen Steuereingriffen zu verhindern
und die Finanzen der Gemeinden, die die Grundsteuereinnahmen erhalten, zu sichern!

Die Länder sollten sich für ein Grundsteuersystem der Länder Bayern, Hamburg, Hessen
oder Niedersachsen entscheiden. Die notwendigen Daten sind vorhanden, der Vollzug
ist weitgehend vorbereitet.

Das zu komplizierte und intransparente Bundesgesetz würde durch klare und einfach
anzuwendende Landesgesetze ersetzt. Alle Betroffenen würden deutlich entlastet –
die Finanzverwaltung, die Gerichte, die Steuerberater und die Steuerzahler.

_Quelle: Bund der Steuerzahler_
