# Nachbarrecht: Solaranlage auf dem Dach muss so ausgerichtet sein, dass sie Nachbarn nicht unzumutbar blendet

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- Veröffentlicht: 2022-09-30T06:42:16+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

LG Frankenthal, Mitteilung vom 29.09.2022 zum Urteil 9 O 67/21 vom 12.08.2022 (rkr)

Geht von einer Photovoltaikanlage eine derartige Blendwirkung auf das benachbarte
Wohnhausgrundstück aus, dass dessen Nutzung wesentlich beeinträchtigt ist, hat der
Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung dieser Störung. Die 9. Zivilkammer des Landgerichts
Frankenthal hat daher ein Ehepaar aus Neustadt dazu verurteilt, die auf dem Dach
ihres Wohnhauses errichtete Photovoltaikanlage durch geeignete Maßnahmen so auszurichten,
dass von der Anlage keine wesentliche Blendwirkung in Richtung des Einfamilienhauses
der Nachbarn ausgeht.

Die klagenden Nachbarn beschwerten sich über Blendungen im Garten, auf der Terrasse,
im Wohnzimmer nebst Essbereich und Flur. Und dies nach einem Sachverständigengutachten
auch zu Recht. Die Kammer gab der Klage der Nachbarn auf Unterlassung dieser Störung
statt.

Denn nach dem Gutachten einer von dem Gericht beauftragten Sachverständigen kommt
es in den Sommermonaten (Anfang April bis Mitte September) etwa zwischen 17 oder
18 Uhr zu direkten Sonnenlichtreflexionen von der Photovoltaikanlage aus hin zu 
dem benachbarten Wohnhaus und insbesondere auch hin zu dem besonders sensiblen Terrassenbereich
des Anwesens. Die Spiegelung sei annähernd so hell wie der Blick in die Sonne selbst
und eine Blendung führe zu zeitweisen Einschränkungen der Sehfähigkeit und zu einer
Nachbilderzeugung, so die Gutachterin. Eine derartige Hinderung an der normalen 
bzw. beschwerdefreien Nutzung der Wohnung und der zugehörigen Terrasse und des Gartens
müsse nicht hingenommen werden, entschied die 9. Zivilkammer. Es sei den Nachbarn
nicht zumutbar, die Terrasse in den relevanten Zeiträumen nicht nutzen zu können
und die betroffenen Wohnbereiche mittels Rollläden verdunkeln zu müssen. Darüber
hinaus wies die Kammer darauf hin, dass Photovoltaikanlagen auf Hausdächern nicht
zwingend mit (wesentlichen) Beeinträchtigungen verbunden sein müssen, da es Spezialmodule
mit reflexionsarmen Oberflächen gibt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

_Quelle: LG Frankenthal_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/nachbarrecht-solaranlage-auf-dem-dach-muss-so-ausgerichtet-sein-dass-sie-nachbarn-nicht-unzumutbar-blendet-86127)
