# Nachhaltigkeitsvorgaben für Produkte: Involvieren statt konfrontieren

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- Veröffentlicht: 2022-04-01T08:40:31+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DIHK, Mitteilung vom 31.03.2022

Der Green Deal der EU bedeutet eine grundlegende Neuorientierung der europäischen
Energie- und Klimapolitik. Aber nicht nur: Jetzt rückt eine umweltpolitische Maxime
des Green Deal in den besonderen Fokus der Wirtschaft. Mit der am 30. März 2022 
im Zuge der „Sustainable Product Initiative“ vorgeschlagenen Ökodesign-Verordnung
will die EU-Kommission die „Zirkularität der europäischen Wirtschaft“ stärken. Hier
beansprucht die EU mit dem Green Deal nicht weniger als eine globale Führungsrolle.

## Neue Ökodesign-Verordnung umfasst gesamten Lebenszyklus von Produkten

Mit der Ökodesign-Verordnung möchte die EU-Kommission die Voraussetzungen dafür 
schaffen, dass möglichst viele Produkte nachhaltiger werden. Von längerer Haltbarkeit
über bessere Reparierbarkeit bis hin zu den enthaltenen Chemikalien und Umweltauswirkungen
von Produkten – die Initiative definiert eine lange Liste von Kriterien. Klar ist:
Die Ökodesign-Anforderungen an Produkte stehen potenziell vor einer erheblichen 
Ausweitung.

Schließlich zielt der Verordnungsvorschlag nicht nur auf Vorgaben zu Produktionsprozessen,
sondern auch auf eine erweiterte Produktverantwortung von Herstellern ab. Dies betrifft
beispielsweise die Verpflichtung für Unternehmen, nachhaltigkeitsrelevante Produktinformationen
etwa zu deren Reparierbarkeit oder Rückgabe zur Verfügung zu stellen. Die Umsetzung
soll in Form eines digitalen Produktpasses erfolgen.

## Unternehmen müssen sich auf neue Marktbedingungen einstellen

Die Initiative der Kommission erfasst den gesamten Lebenszyklus von immer mehr Produkten
in Europa. In der Folge will die EU-Kommission diesen Rahmen nach und nach mit spezifischen
Inhalten füllen. Eine Vielzahl von Unternehmen stünde damit mittelfristig vor einem
erheblichen Anpassungsbedarf. Die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Wirtschaften
auf dem EU-Binnenmarkt könnten sich für manche Produktvarianten grundlegend ändern.
Im Fokus der Kommission stehen zum Beispiel Möbel oder Reifen. Dies gilt auch vor
dem Hintergrund, dass bereits im Sommer die Grundlage für ein über das aktuelle 
Gewährleistungsrecht hinausgehendes „right to repair“ geschaffen werden soll.

## Ökologische und ökonomische Chancen

Doch so groß die Herausforderung, so klar ist auch der grundsätzliche Wille der 
deutschen Wirtschaft zur Förderung der Nachhaltigkeit – gerade auch auf europäischer
Ebene. Neben ökologischen Vorteilen liegen hierin auch ökonomische Potenziale. Dies
umfasst zum Beispiel eine geringere Importabhängigkeit bei verschiedenen Rohstoffen
oder eine größere Wettbewerbsgleichheit im EU-Binnenmarkt. Der Schlüssel zum Erfolg
liegt in der konstruktiven und frühzeitigen Beteiligung von Unternehmen, um ausgewogene
Lösungen zu finden.

Zu bedenken gilt schließlich, dass die Betriebe infolge des Krieges in der Ukraine
und der Corona-Krise derzeit vor erheblichen Herausforderungen stehen. Kommen in
der nahen Zukunft anspruchsvolle Ökodesign-Vorgaben hinzu, können diese nicht nur
die Produktvielfalt beschneiden, sondern Geschäftsmodelle infrage stellen.

Falls der nun präsentierte Vorschlag der EU-Kommission zur rechtlichen Realität 
wird, sollten daraus hervorgehende Produktvorgaben auf Basis betrieblicher Expertise
entstehen und den Unternehmen genügend Entwicklungsspielraum geben. Dass der Kommissionsvorschlag
die Vermeidung unverhältnismäßig negativer Einflüsse auf die Wettbewerbsfähigkeit
gerade kleiner und mittlerer Unternehmen als Kriterium aufgreift und die Möglichkeit
der wirtschaftlichen Selbstregulierung offenhält, stimmt hoffnungsvoll. Denn nur
bei wirtschaftlicher Teilhabe und angemessener Unterstützung der Betriebe bei der
Transformation kann die Initiative zu einem nachhaltigen Erfolgsmodell werden.

_Quelle: DIHK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/wirtschaft/nachhaltigkeitsvorgaben-fuer-produkte-involvieren-statt-konfrontieren-76249)
