# NATO-Truppenstatut – Neue Liste der amtlichen Beschaffungsstellen der niederländischen Streitkräfte

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- Veröffentlicht: 2022-11-25T09:17:31+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 &#8211; S-7492 / 19 / 10001 :004 vom 24.11.2022 Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut – Änderung der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen der niederländischen Streitkräfte Mit dem BMF-Schreiben wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2022 für die niederländischen Streitkräfte (Abschnitt F) geändert. Die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen wurde zuletzt mit dem Stand vom 1. Januar 2022 durch BMF-Schreiben III C 3 – S-7492 / 19 / 10001 :004 (BStBl I S. 346) vom 11. März 2022 neu bekanntgegeben. Das BMF führt hierzu weiter aus: In der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen der niederländischen Streitkräfte sind bisher nicht alle amtlichen Beschaffungsstellen aufgeführt. Daher wird Abschnitt F der Anlage zum o. g. BMF-Schreiben mit Stand vom 01. Januar 2022 neu gefasst. Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Das Schreiben mit dem neu gefassten Abschnitt F finden Sie auf der Homepage des BMF. Quelle: Bundesministerium der Finanzen Quelle
