# Neue Corona-Hilfe: Stark durch die Krise

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- Veröffentlicht: 2020-10-30T10:27:37+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMF, Mitteilung vom 29.10.2020

Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens haben die Bundesregierung und die
16 Länder zielgerichtete, zeitlich befristete Maßnahmen beschlossen, um die Infektionswelle
zu brechen und die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren. Für bestimmte Branchen
beinhaltet die gestrige Entscheidung auch temporäre Schließungen.

Viele der betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen
sind trotz staatlicher Hilfen noch wirtschaftlich geschwächt in Folge der Maßnahmen
zur Kontaktbeschränkung im Frühjahr. Deshalb wird der Bund sie schnell und umfangreich
unterstützen. Es werden daher kurzfristig sehr zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfen
bereitgestellt, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme deutlich hinausgehen.

> Wir stehen vor einem Monat der Wahrheit. Die Situation ist dramatisch, das Virus
> verbreitet sich mit einer hohen Dynamik. Deshalb ist es unerlässlich, dass wir
> zeitlich befristet neue Maßnahmen ergreifen, um Leben und Wirtschaft zu schützen.
> Wir stehen Unternehmen, Selbständigen und Beschäftigten zur Seite. Gerade die 
> besonders gebeutelten Branchen werden wir mit aller Kraft unterstützen. Bislang
> sind wir gemeinsam ganz gut durch diese Krise gekommen. Mit Vernunft, Zuversicht
> und Solidarität schaffen wir auch die nächste Etappe.
> Bundesfinanzminister Olaf Scholz

> Die gestern getroffenen Beschlüsse sind richtig und notwendig, um die rasante 
> Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und die Infektionsdynamik zu brechen.
> Zusammenhalt und gegenseitige Solidarität sind das Gebot der Stunde. Wir lassen
> in dieser ernsten Lage unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten nicht allein,
> sondern erweitern nochmals unsere Hilfsangebote für die betroffenen Selbständigen,
> Unternehmen und Einrichtungen. Wir müssen alles tun, um die Substanz unserer Wirtschaft
> zu erhalten, um nach der Krise wieder durchstarten zu können.
> Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden
Euro haben und kann aus den bestehenden Mitteln, die für Corona-Hilfsprogramme vorgesehen
sind, finanziert werden. Wir haben vorausschauend geplant und sind finanziell gut
aufgestellt.

Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes werden jene unterstützt, deren
Betrieb temporär geschlossen wird aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen
Maßnahmen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen,
denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird bzw. aufgrund
bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen,
die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind,
werden zeitnah geklärt.

Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Den Betroffenen
soll einfach und unbürokratisch geholfen werden. Dabei geht es insbesondere um die
Fixkosten, die trotz der temporären Schließung anfallen. Um das Verfahren so einfach
wie möglich zu halten, werden diese Kosten über den Umsatz angenähert. Bezugspunkt
ist daher der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019. Der Erstattungsbetrag
beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter. Um nicht in eine detaillierte und sehr komplexe Kostenrechnung 
einsteigen zu müssen, werden die Fixkosten also pauschaliert. Dabei gibt das Beihilferecht
der Europäischen Union bestimmte Grenzen vor. Daher werden die entsprechenden Prozentsätze
für größere Unternehmen nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen
Vorgaben der EU ermittelt. Die gewährte außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit
bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld
oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe
verrechnet.

Auch junge Unternehmen werden unterstützt. Für nach November 2019 gegründete Unternehmen
wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen. Soloselbständige
haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen
Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen.

Die Bundesregierung arbeitet unter Hochdruck daran, die Beantragung und effiziente
Bearbeitung der Hilfen so schnell wie möglich durchführbar zu machen. Daher wird
auch die Möglichkeit einer Abschlagszahlung geprüft.

Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe
gestellt werden können ([www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de](http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)).
Dadurch wird eine Infrastruktur genutzt, die sich in den vergangenen Monaten bewährt
hat.

Gleichzeitig wird interessierten kleinen Unternehmen eine zusätzliche Hilfe über
Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung gestellt. Der KfW-
Schnellkredit hat sich als wichtige Stütze für den deutschen Mittelstand in der 
Corona-Krise bewährt. Er soll nun auch für Soloselbständige und Unternehmen mit 
bis zu 10 Beschäftigten offenstehen.

Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Schnellkredite mit einer Höhe
von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig vom im Jahre 2019 erzielten Umsatz.
Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der
Haftung frei.

Und schließlich passen wir die bewährten Überbrückungshilfen an die veränderte Situation
an. Die Überbrückungshilfe wird dabei für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021(
= Überbrückungshilfe III) verlängert und die Konditionen verbessert. Denn es ist
zu erwarten, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche
Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Dies betrifft z. B. den
Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. An den Details arbeiten das Bundesministerium
der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Hochdruck.

_Quelle: BMF_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/neue-corona-hilfe-stark-durch-die-krise-35616?pk_campaign=feed&pk_kwd=neue-corona-hilfe-stark-durch-die-krise)
