# Neue Regeln für verbindliches EU-Transparenzregister gebilligt

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- Veröffentlicht: 2021-04-29T08:56:48+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 28.04.2021

**Parlament, Rat und Kommission machen die Registrierung im Transparenzregister 
verpflichtend für bestimmte Lobbytätigkeiten.**

Der Bericht der Mitverhandlerin des Europäischen Parlaments, Danuta Hübner (EVP,
PL), wurde am 27.04.2021 mit 645 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen und 49 Enthaltungen 
angenommen. Diese Entscheidung bedeutet eine wesentliche Änderung der Struktur des
bestehenden Transparenzregisters: Interessenvertreter müssen sich registrieren lassen,
um bestimmte Lobbytätigkeiten in den drei unterzeichnenden Institutionen ausüben
zu können. Europäisches Parlament, Rat und Kommission führen zudem ergänzende Transparenzmaßnahmen
ein, um die Registrierung zu fördern.

Das Parlament begrüßt den „tätigkeitsbezogenen Ansatz“, der indirekte Lobbytätigkeiten
abdeckt, das aufgrund der COVID-19-Pandemie immer häufiger vorkommt. Es begrüßt 
auch die Änderung des Status des Rates, der von einem Beobachter zu einem unterzeichnenden
Organ der Vereinbarung wird.

Dennoch heben die Europaabgeordneten hervor, dass der Geltungsbereich in Bezug auf
die Aktivitäten des Rates hätte breiter gefasst werden können und fordert eine maximale
Beteiligung an der freiwilligen Regelung für Ständige Vertretungen. Die Abgeordneten
betonen auch, dass bei Überarbeitungen der Frage der Konditionalitäten auf Seiten
der Kommission Treffen mit hochrangigen Mitarbeitern beinhalten sollte.

Die Organe des Parlaments müssen dementsprechend folgende Maßnahmen umsetzen:

 * Redner und Rednerinnen können nur nach einer Registrierung im Transparenzregister
   an Veranstaltungen von Ausschüssen, Delegationen oder interfraktionellen Arbeitsgruppen
   teilnehmen;
 * Leitlinien für Berichterstatter und Berichterstatterinnen, Schattenberichterstatter
   und Schattenberichterstatterinnen und Ausschussvorsitzende gemäß der Geschäftsordnung
   des Parlaments erstellen;
 * und Treffen mit leitenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Europäischen 
   Parlaments nur mit registrierten Interessenvertretern ermöglichen.

## Zitate

EP-Mitverhandlerin Katarina Barley (S&D, DE) erklärte: „Nach jahrelangem Gerangel
wird der Rat endlich mit ins Boot geholt. Indem wir als positives Beispiel vorrangehen,
können wir auch für die Mitgliedstaaten zum Vorbild werden und einen generellen 
Paradigmenwechsel herbeiführen. Dank der neuen Regeln verstehen die Bürgerinnen 
und Bürger besser, wie Entscheidungen getroffen werden, die ihr tägliches Leben 
betreffen. Wichtig ist auch, dass wir nun einen stärkeren Verhaltenskodex und mehr
Ressourcen für die effektive Umsetzung der Regeln haben werden.“

Danuta Hübner (EVP, PL), betonte: „Die Ziele des Parlaments spiegeln sich in dem
neuen Rahmen vollständig wider: Wir haben den Aufgabenbereich erweitert und das 
Transparenzregister gestärkt und gleichzeitig sichergestellt, dass das freie Mandat,
das die europäischen Bürger den Abgeordneten erteilt haben, erhalten bleibt. Mit
dem Rat als Mitunterzeichner der interinstitutionellen Vereinbarung schlagen wir
wirklich eine neue Seite für transparente Entscheidungsfindung auf EU-Ebene auf.“

## Die nächsten Schritte

Der Präsident des Parlaments wird die Vereinbarung mit dem Präsidenten des Rates
und der Präsidentin der Kommission unterzeichnen, die dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht
wird.

_Quelle: EU-Parlament_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/neue-regeln-fuer-verbindliches-eu-transparenzregister-gebilligt-51456?pk_campaign=feed&pk_kwd=neue-regeln-fuer-verbindliches-eu-transparenzregister-gebilligt)
