# Neue Wohnungsbauförderung im nächsten Jahr

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- Veröffentlicht: 2022-11-29T05:31:55+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.11.2022

Die Bundesregierung will sog. Schwellenhaushalte beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen.
Dazu soll es voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2023 eine neue Wohneigentumsförderung
des Bundes geben, kündigt die Regierung in einer Antwort ([20/4512](https://dserver.bundestag.de/btd/20/045/2004512.pdf))
auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ([20/4067](https://dserver.bundestag.de/btd/20/040/2004067.pdf))
an. Die Förderung soll sich ausschließlich an Familien mit mindestens einem minderjährigen
Kind im Haushalt und mit einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000
Euro richten. Für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt erhöht sich das Jahreseinkommen
um 10.000 Euro. Vorgesehen sind zinsverbilligte Darlehensangebote von 140.000 bis
maximal 240.000 Euro über die KfW. Gefördert werden sollen Neubauten zur dauerhaften
eigenen Wohnnutzung in Deutschland. Dabei soll es einen Anreiz zur Schaffung von
energetisch hochwertigem Wohneigentum geben. Es werde mindestens im Standard klimafreundliches
Gebäude (KFG) Basisstufe gebaut werden müssen.

In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage hatte die CDU/CSU-Fraktion festgestellt,
es falle vielen Bürgern schwer, privat vorzusorgen. Selbstgenutztes Wohneigentum
könne ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge sein. Die Bau- und Immobilienpreise
in Deutschland seien jedoch seit dem Jahr 2010 stark gestiegen, während die Wohneigentumsquote
in keinem Land der Europäischen Union geringer sei als in Deutschland.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 690/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/neue-wohnungsbaufoerderung-im-naechsten-jahr-90443)
