# Neuer Zuschuss zu Heizkosten kommt

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- Published: 2022-10-21T08:45:02+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Bundesrat, Mitteilung vom 21.10.2022

Wohngeldberechtigte, Azubis und Studierende – der neue Heizkostenzuschuss unterstützt
einen großen Kreis von Menschen, die besonders mit den höheren Energiepreisen zu
kämpfen haben. Der Bundestag hat nun den Gesetzentwurf für einen zweiten Heizkostenzuschuss
verabschiedet.

Die starken Preissteigerungen bei den Heizkosten treffen alle – aber Bürgerinnen
und Bürger mit kleineren Einkommen ganz besonders, weil bei ihnen der Anteil der
Wohnkosten am verfügbaren Einkommen ohnehin hoch ist. Mit dem ersten Heizkostenzuschuss
hat die Bundesregierung bereits auf den starken Anstieg der Energiekosten im ersten
Halbjahr reagiert.

Weil die Energiepreise weiterhin stark ansteigen und damit die Haushalte zunehmend
finanziell belasten, stockt die Bundesregierung ihre Unterstützung nun durch einen
zweiten Heizkostenzuschuss auf.

Mit der ebenfalls vom Kabinett beschlossenen Wohngeldreform sollen die steigenden
Heizkosten künftig dauerhaft durch eine Heizkostenkomponente gedämpft werden.

## Für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Menschen in Ausbildung

Den Heizkostenzuschuss erhalten Wohngeldbezieherinnen und -bezieher sowie Auszubildende,
Schülerinnen und Schüler in beruflicher Ausbildung, Teilnehmerinnen und Teilnehmer
an Aufstiegsfortbildungen oder Studierende, die nach Bundesausbildungsförderungsgesetz,
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit einem Unterhaltsbeitrag oder nach dem 
Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefördert werden. Entscheidend für den Anspruch auf
einen Heizkostenzuschuss ist, dass die jeweilige Förderung für mindestens einen 
der Monate von September bis Dezember 2022 bewilligt wurde.

Haushalte, die Wohngeld beziehen, erhalten einen nach Personenzahl gestaffelten 
einmaligen Zuschuss. So erhält etwa ein Zwei-Personen-Haushalt zum Beispiel einen
einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 540 Euro. Zuschussberechtigte Azubis, 
Schülerinnen und Schüler und Studierende erhalten jeweils einen Heizkostenzuschuss
in Höhe von 345 Euro.

## Rund zwei Millionen Menschen erhalten den Zuschuss

Der zweite Heizkostenzuschuss entlastet insgesamt rund zwei Millionen Menschen, 
davon rund 660.000 wohngeldbeziehende Haushalte, in denen rund 1,5 Millionen Personen
leben, rund 372.000 nach dem BAföG Geförderte, rund 81.000 mit Unterhaltsbeitrag
nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte sowie rund 100.000 Personen,
die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen.

Der Gesetzentwurf konkretisiert weiterhin im Elften Buch Sozialgesetzbuch, dass 
zugelassene Unternehmen in der Langzeitpflege zügig Vergütungsverhandlungen mit 
den Pflegekassen aufnehmen können, wenn sich die Energiekosten in unvorhergesehenem
Ausmaß ändern.

## Kein Antrag erforderlich

Der Zuschuss muss nicht beantragt werden. Er wird von Amtswegen ausgezahlt. Angestrebt
wird, dass die Länder den Zuschuss noch in diesem Jahr auszahlen. Der Bundesrat 
wird den Gesetzentwurf noch abschließend beraten.

Die Kosten für den Heizkostenzuschuss werden vollständig vom Bund getragen.

_Quelle: Bundesregierung_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/neuer-zuschuss-zu-heizkosten-kommt-87399)
