# Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie: EU-Parlament verschärft Vorschlag

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- Published: 2022-09-29T05:17:31+02:00
- Author: Thomas Stuppy

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 14.09.2022

Das EU-Parlament hat sich am 14.09.2022 zur Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie
[positioniert](https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2022-0315_DE.html),
mit der ehrgeizigere Ziele für Energieeinsparungen sowohl beim Primär- als auch 
beim Endenergieverbrauch in der EU festlegt werden. Die Abgeordneten stimmten für
ein höheres Ziel zur Senkung des End- und Primärenergieverbrauchs: Bis 2030 soll
der Endenergieverbrauch um mind. 40% und der Primärenergieverbrauch um 42,5% (im
Vergleich zu 2007) gesenkt werden. Die EU-Mitgliedstaaten sollen verbindliche nationale
Energieeffizienzbeiträge zur Erreichung der Ziele festlegen. Neben dem öffentlichen
Sektor sollen auch Unternehmen oder Rechenzentren einen Beitrag dazu leisten.

## Einführung von Energiemanagementsystemen und Energieaudits

Als Kriterium für die Einführung von Energiemanagementsystemen und Energieaudits
hatte die EU-Kommission den durchschnittlichen Verbrauch eines Unternehmens (und
nicht wie bisher die Unternehmensgröße) vorgeschlagen. Das EU-Parlament hat eine
Verschärfung bei den Verbrauchsschwellen vorgesehen. So müssen Unternehmen ein Energiemanagementsystem
einführen, wenn ihr durchschnittlicher jährlicher Energieverbrauch aller Energieträger
in den vorangegangenen drei Jahren zusammengenommen:

 * mehr als 100 TJ ab dem 01.01.2024
 * mehr als 70 TJ ab dem 01.01.2027 aufweist.

Das Energiemanagementsystem muss nach einschlägigen europäischen oder internationalen
Normen zertifiziert werden.

Einem Energieaudit müssen sich Unternehmen unterziehen, wenn sie kein Energiemanagementsystem
eingeführt haben und ihr durchschnittlicher jährlicher Energieverbrauch aller Energieträger
in den vorangegangen drei Jahren zusammengenommen:

 * mehr als 10 TJ ab dem 01.01.2024
 * mehr als 6 TJ ab dem 01.01.2027 aufweist.

Energieaudits sind mindestens aller vier Jahre durchzuführen. Die Mindestkriterien
dafür sind in Anhang VI spezifiziert. Sie müssen von einem qualifizierten oder akkreditierten
branchenspezifischen Experten oder einer akkreditierten unabhängigen Stelle nach
einschlägigen EU- oder internationalen Standards durchgeführt werden. Die Ergebnisse
der Energieaudits als auch die Empfehlungen aus diesen Audits sind der Unternehmensleitung
zu übermitteln. Da Auditempfehlungen von Unternehmen nicht angemessen berücksichtigt
werden, schlägt das EU-Parlament vor, dass die EU-Mitgliedstaaten eine verpflichtende
Umsetzung einführen (Ausnahme: Maßnahmen, bei denen die Amortisationsdauer mehr 
als drei Jahre beträgt). Die Ergebnisse und die umgesetzten Empfehlungen sind von
den Unternehmen im Jahresbericht aufzuführen und öffentlich zugänglich zu machen.
Eine Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht gilt für Geschäftsgeheimnisse und
Informationen, die der Vertraulichkeit unterliegen.

Des Weiteren schlägt das EU-Parlament vor, dass die EU-Mitgliedstaaten alle in Frage
kommenden Unternehmen dazu verpflichten können, folgende Angaben in ihrem Jahresbericht
offenzulegen:

 * Informationen über den jährlichen Energieverbrauch in kWh,
 * Angaben zum jährlichen Wasserverbrauch in Kubikmetern
 * Vergleiche des jährlichen energie- und Wasserverbrauchs derselben Anlage mit 
   den Vorjahren.

Im Hinblick auf KMU, die nicht unter die o. g. Schwellen fallen, wird vorgeschlagen,
dass die EU-Mitgliedstaaten sie dazu ermutigen und technisch als auch finanziell
unterstützen, sich einem Energieaudit zu unterziehen und Empfehlungen von Energieaudits
umzusetzen. Beispielsweise wird die Einrichtung von Förderprogrammen, wie Energieaudit-
Zentren für KMU und Kleinstunternehmen, genannt.

## Rechenzentren

Insbesondere steht auch der IKT-Sektor, u. a. die Nachhaltigkeit von Rechenzentren,
im Fokus mit dem Ziel einer beträchtlichen Verringerung des Energie- und Wasserverbrauchs.
So sollen Eigentümer und Betreiber von Rechenzentren mit einem Strombedarf entsprechend
einer installierten Leistung von 100 kW oder mehr verpflichtet werden, bis zum 15.03.2024(
und danach jährlich) die in Anhang VIa aufgeführten Informationen (Mindestanforderungen
an die Überwachung und Veröffentlichung der Energieeffizienz von Rechenzentren) 
in einem harmonisierten Format offenzulegen. Zur Erleichterung der Offenlegung wird
die EU-Kommission Leitlinien für die Überwachung und Veröffentlichung von Informationen
über die Gesamtenergieeffizienz von Rechenzentren ausarbeiten.

Die EU-Kommission wird eine Datenbank einrichten und betreiben, in der diese Informationen,
die die EU-Mitgliedstaaten zuvor an die EU-Kommission übermittelt haben, veröffentlicht
werden. Bis 15.03.2025 soll die EU-Kommission die von den EU-Mitgliedstaaten vorgelegten
Daten bewerten und dem EU-Parlament und Rat einen Bericht vorlegen. Er wird ggf.
flankiert von einem Vorschlag mit weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
von Rechenzentren und eventuell einem Zeitrahmen, innerhalb dessen die bestehenden
Rechenzentren Mindestleistungsstandards erfüllen müssen.

Die EU-Kommission ist befugt innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Richtlinie
delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Energieeffizienzrichtlinie durch die Festlegung
eines gemeinsamen Unionssystems für die Bewertung der Nachhaltigkeit der sich in
ihrem Gebiet befindlichen Rechenzentren zu ändern bzw. zu ergänzen. Darin sollen
u.a. die Nachhaltigkeitsindikatoren für Rechenzentren definiert oder Schlüsselindikatoren
festgelegt werden. Bis zur Vorlage des delegierten Rechtsaktes werden Eigentümer
und Betreiber von Rechenzentren mit einem installierten IT-Leistungsbedarf von mindestens
1 MW verpflichtet, bewährte Verfahren zu berücksichtigen, die z. B. in der aktuellen
Fassung des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Rechenzentren, enthalten
sind.

## Ausblick

EU-Parlament und Rat werden jetzt in sog. informellen Beratungen das Dossier verhandeln,
um einen Kompromiss zu finden. Der Rat hatte seine Position im Juni festgelegt und
ist weitgehend dem Vorschlag der EU-Kommission gefolgt.

_Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/neufassung-der-energieeffizienz-richtlinie-eu-parlament-verschaerft-vorschlag-85941)
