# Notfallinstrument für den EU-Binnenmarkt: richtiger Ansatz, aber über’s Ziel hinaus

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- Published: 2022-10-04T06:49:54+02:00
- Author: Thomas Stuppy

DIHK, Mitteilung vom 29.09.2022

Die EU-Kommission hat ein Notfallinstrument für den EU-Binnenmarkt vorgeschlagen,
um den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen in Krisen aufrechtzuerhalten.
Zusätzlich möchte die Kommission die Verfügbarkeit von strategisch wichtigen oder
krisenrelevanten Rohstoffen und Produkten überwachen. Richtig ausgestaltet kann 
ein Notfallinstrument die richtige Antwort auf die Erfahrungen mit Lieferkettenunterbrechungen
während der Corona-Pandemie sein. Deutsche Unternehmen wickeln mehr als die Hälfte
ihrer Importe und Exporte innerhalb der EU ab. Sie sind daher darauf angewiesen,
dass dieser Binnenmarkt auch in Krisenzeiten reibungslos funktioniert. Einen Mechanismus
zu schaffen, der in Krisen nur noch aktiviert werden muss, spart im Notfall wertvolle
Zeit.

## Überwachungsmodus darf Krisen nicht verschärfen

Die Kommission schlägt vor, bei ersten Anzeichen einer Krise, wie bei einer Ampel,
von Grün auf Gelb zu schalten und den sogenannten Überwachungsmodus zu aktivieren.
Er ermöglicht, anhand freiwilliger Informationsabfragen bei Unternehmen krisenrelevante
oder strategisch wichtige Lieferketten im Blick zu behalten. Dies kann helfen, eine
Krise zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Auch sollen zu diesem Zeitpunkt
die Mitgliedstaaten zur Bildung strategischer Reserven aufgefordert werden können.
Das mag beim Kauf von Beatmungsgeräten vor einer Corona-Pandemie Sinn machen. Strategische
Notfallreserven für Rohstoffe, die in der Privatwirtschaft gebraucht werden, kurz
vor einer Krise anzulegen, ist aus Sicht der Unternehmen jedoch nicht sinnvoll. 
Sie sind in der Mehrheit erstens davon überzeugt, dass die Privatwirtschaft Reserven
effizienter und bürokratieärmer anlegen kann, und zweitens würden große staatliche
Ankäufe, die erst stattfinden, wenn sich eine Krise und die Knappheit der Rohstoffe
schon abzeichnet, die Preise zusätzlich in die Höhe treiben.

## Mehr Transparenz durch die Meldung von Krisenmaßnahmen

Ist eine Krise bereits eingetreten, sollen die Mitgliedstaaten im Ministerrat auf
Vorschlag der EU-Kommission die Ampel auf Rot schalten und den „Notfallmodus“ als
letzte Stufe des Notfallinstruments aktivieren können. In diesem Fall müssen Mitgliedstaaten
Krisenmaßnahmen, die den Binnenmarkt einschränken, an die Kommission melden. Für
Unternehmen erhöht dies die Transparenz und gibt der Kommission die Möglichkeit,
Maßnahmen gegebenenfalls zu verhindern, sofern sie gegen Unionsrecht verstoßen. 
Weitere Bestimmungen sehen vor, in Notlagen eine schnellere Markteinführung von 
krisenbezogenen Produkten und die Finanzierung von Kapazitätsausweiterungen bei 
systemrelevanten Unternehmen zu ermöglichen. Auch Klarstellungen zum öffentlichen
Beschaffungsrecht in Krisenzeiten verbessern die Reaktionsgeschwindigkeit.

## Notfallmodus sieht weitreichende Kompetenzen für die EU-Kommission vor

Ein Tabu für die deutsche Wirtschaft sind dagegen im Notfallmodus bislang vorgesehene
neue Bürokratie- und Offenlegungspflichten, die zusätzliche Belastungen für Unternehmen
bedeuten. Das gilt erst recht für gravierende Eingriffe in die unternehmerische 
Freiheit, mit denen die EU die Unternehmen zur Produktion oder Priorisierung der
Produktion bestimmter Güter zwingen oder Exporte außerhalb der EU unterbinden will.
Unternehmen haben gerade während der Pandemie bewiesen, dass sie in Notsituationen
auf freiwilliger Basis schnell auf die Produktion von notwendigen Produkten wie 
Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel umstellen, sofern die Materialien verfügbar
sind. Entsprechend sollten die europäischen Gesetzgeber an diesen Punkten nachbessern.

Der DIHK hatte sich vorab mit einer[ Stellungnahme](https://www.dihk.de/resource/blob/78678/68cc303d77561067411f6d788f71804b/dihk-stellungnahme-smei-data.pdf)(
PDF, 130 KB) in die Ausgestaltung des Instruments eingebracht.

_Quelle: DIHK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/wirtschaft/notfallinstrument-fuer-den-eu-binnenmarkt-richtiger-ansatz-aber-uebers-ziel-hinaus-86193)
