# November- und Dezemberhilfe: Fristverlängerung für Änderungsanträge

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/november-und-dezemberhilfe-fristverlaengerung-fuer-aenderungsantraege/
- Veröffentlicht: 2021-06-17T11:37:52+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 16.06.2021

Die Frist zur Einreichung von Änderungsanträgen bei der November- und Dezemberhilfe
wurde nach [aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)](https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html)
um einen Monat **bis zum 31.07.2021** verlängert. Der Deutsche Steuerberaterverband
e.V. (DStV) begrüßt dies im Interesse der betroffenen Unternehmen und beauftragten
prüfenden Dritten.

Änderungsanträge sind möglich, wenn ein zuvor gestellter Erstantrag bereits bewilligt
bzw. teilbewilligt wurde und es nunmehr um eine nachträgliche Anpassung des Förderbetrags
geht. Ursprünglich endete die Frist für solche Änderungen am 30.06.2021.

Eine entsprechende Anpassung im [FAQ-Katalog zur November- und Dezemberhilfe](https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ausserordentliche-Wirtschaftshilfe/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html)
ist bereits erfolgt. Weitere [Informationen zur Stellung eines Änderungsantrags](https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/kurzanleitung-zur-erstellung-eines-aenderungsantrages.html)
sind auf den Webseiten des BMWi abrufbar.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/november-und-dezemberhilfe-fristverlaengerung-fuer-aenderungsantraege-55177)
