# Novum und Krisensituation – Alarmstufe des Notfallplans Gas aktiviert

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- Published: 2022-07-01T06:19:11+02:00
- Author: Thomas Stuppy

DIHK, Mitteilung vom 30.06.2022

Bereits das Ausrufen der Frühwarnstufe des [Notfallplans Gas](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/notfallplan-gas-bundesrepublik-deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=5)
am 30. März war ein Novum in der deutschen Geschichte. Nun hat das Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 23. Juni die sog. Alarmstufe aktiviert,
die zweite und vorletzte Stufe der Eskalationskaskade. Damit setzt die Bundesregierung
ein deutliches Zeichen zum Ernst der Lage.

Auch wenn die Versorgung momentan noch gesichert ist, zeichnen die neuesten [Berechnungen der Bundesnetzagentur](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/aktuelle_gasversorgung/HintergrundFAQ/Gas-Mengengeruest.pdf?__blob=publicationFile&v=3)(
BNetzA) in nahezu allen Szenarien ein düsteres Bild für die Gasversorgung im kommenden
Winter.

## Versorgungssituation sehr kritisch

Die deutlich reduzierten russischen Gaslieferungen lassen das Erreichen der erst
kürzlich gesetzlich normierten Speicherfüllstände in weite Ferne rücken. Ob die 
Liefermengen wieder steigen oder nach der geplanten Revision der Ostsee-Pipeline
Nord Stream 1 im Juli gar völlig versiegen, liegt voraussichtlich allein im politischen
Kalkül Moskaus. Begrenzte zusätzliche Lieferkapazitäten aus Norwegen und den Niederlanden,
ein weltweiter Wettbewerb um Flüssiggas (LNG) und entsprechend knappe Tanker-Kapazitäten
verschärfen die Lage.

Zudem verfügt Deutschland bisher über keine eigenen LNG-Terminals. Ob die ersten
beiden schwimmenden Terminals in Wilhelmshafen und Brunsbüttel wie geplant zum Ende
des Jahres vor Anker gehen, muss sich noch zeigen. Auch dann werden die dort umschlagbaren
Mengen die bisherigen russischen Gaslieferungen bei Weitem nicht ersetzen können.
Angesichts der kritischen Situation auf der Versorgungsseite rückt auch die Verbraucherseite
immer stärker in den Fokus.

## Einsparungen dringend notwendig

Die fehlenden Lieferungen werden nur durch eine deutliche Senkung des deutschen 
Gasverbrauchs auszugleichen sein. Sonst käme es zu einer ernsthaften Mangellage,
die gravierende Auswirkungen für Wirtschaft und Gesellschaft hätte. Dieses Signal
hat das BMWK mit der Alarmstufe nochmal eindringlich gesendet.

Flankiert wird die Alarmstufe durch eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen, mit denen
das BMWK die Vorsorgesituation weiter stärken will. Dazu gehören gesetzliche Grundlagen
für den verstärkten Einsatz von Kohlekraftwerken in der Stromproduktion, dazu zählt
aber auch ein [Auktionsmodell](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/aktuelle_gasversorgung/HintergrundFAQ/MarktlicheMassnahmen.pdf?__blob=publicationFile&v=2),
mit dem Industriekunden gegen eine arbeitspreisbasierte Vergütung ihren Verbrauch
reduzieren sollen, sowie zusätzliche KfW-Kreditlinien für die Speicherbefüllung.

Auf die Möglichkeit zur Weitergabe der höheren Beschaffungskosten an die Endkunden
innerhalb bestehender Verträge (§ 24 Energiesicherungsgesetz) wurde hingegen [vorerst verzichtet](https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/aktuelle-informationen/dihk-fairer-ausgleich-zwischen-gasversorgern-und-kunden-noetig-75368).
Daher bringt die Alarmstufe zunächst keine direkten Änderungen für die Unternehmen
mit sich. Spätestens in der Notfallstufe wären aber [Markteingriffe](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/aktuelle_gasversorgung/HintergrundFAQ/Download.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
durch die BNetzA, beispielweise Vorgaben über Zuteilung, Bezug und Verwendung von
Gas oder sogar ein Ausschluss vom Gasbezug die Folge.

## Unternehmen sollten sich vorbereiten

Gewerbliche Gaskunden wären als „ungeschützte Kunden“ als erstes von Kürzungen oder
Abschaltungen betroffen. Umso wichtiger ist es jetzt, sich intensiv mit seinen betrieblichen
Energieverbräuchen auseinanderzusetzen. Kurzfristige Einspar- und Substitutionsmöglichkeiten
beim Gasverbrauch sollten geprüft und interne Abschaltszenarien entwickelt werden.

Gegebenenfalls lohnt sich auch der Kontakt zum Netzbetreiber beziehungsweise Versorger,
um die betriebliche Situation zu klären, sofern dies nicht bereits im Rahmen der
Befragung der größten Gasverbraucher durch die BNetzA im Mai geschehen ist. Für 
den Energieträgerwechsel weg vom Gas sollte mit den für den Immissionsschutz zuständigen
Behörden gesprochen werden. Ob es hier zu gesetzlichen Erleichterungen bei den Genehmigungen
kommt, ist noch offen.

Immerhin ist zur Abfederung des hohen Preisniveaus ein Entlastungsprogramm in Vorbereitung,
das einen befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschuss ohne Rückzahlungspflichten
für besonders von Erdgas- und Strompreisanstiegen betroffene Unternehmen ermöglicht.
Nach der in Kürze erwarteten beihilferechtlichen Genehmigung ist mit dem Start der
Antragstellung in den kommenden Wochen zu rechnen.

_Quelle: DIHK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/wirtschaft/novum-und-krisensituation-alarmstufe-des-notfallplans-gas-aktiviert-80780)
