# „Nullzinsen“ ab 01.07.2021 für die Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben

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- Veröffentlicht: 2021-06-30T10:46:14+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMWi/KfW, Pressemitteilung vom 30.06.2021

**Neue Programmstruktur der ERP-Förderkreditprogramme ab 2022**

Ab 01.07.2021 verbessern das Bundeswirtschaftsministerium und die Kreditanstalt 
für Wiederaufbau (KfW) die Kreditkonditionen bei der Finanzierung von Digitalisierungs-
und Innovationsvorhaben deutlich. So können Unternehmen ihr Vorhaben durch den [ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit](https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Mittelstand/erp-digitalisierungs-und-innovationskredit.html)
zu Zinsen ab 0,01 % finanzieren. Insbesondere in den derzeit stark nachgefragten
Laufzeiten von zehn Jahren wird es damit zu deutlich günstigeren Kreditkosten kommen.

> „Digitalisierung und Innovationen sind der Motor des strukturellen Wandels. Indem
> wir unsere Unternehmen in diesen Bereichen unterstützen, schaffen wir die Grundlage
> für das Wachstum und die Arbeitsplätze von morgen. Mit verbesserten Zinskonditionen
> wird es für Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben nochmal attraktiver. Das
> gibt dem Aufschwung nach Corona nochmals Schwung!“
> Bundeswirtschaftsminister Altmaier

> „Nicht erst seit den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie stehen Unternehmen vor
> der Herausforderung, stärker in die Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und
> Geschäftsmodelle zu investieren und für ihren Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit 
> in digitalen Märken Innovationen voranzutreiben. Durch die Bereitstellung attraktiver
> Zinskonditionen kann die KfW damit die digitale Transformation und die Innovationstätigkeit
> des Mittelstandes gezielt unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag für die
> Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft leisten.“
> Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit steht mittelständischen Unternehmen,
Freiberuflern und jungen Unternehmen in Gründung zur Verfügung, um den Finanzierungsbedarf
im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- oder Innovationsvorhaben zu decken. 
Zudem können innovative Unternehmen ihren generellen Investitions- und Betriebsmittelbedarf
decken. Mit bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
und einem Zinssatz ab 0,01 % p. a. lassen sich Investitionen sowie Betriebsmittel
kostengünstig finanzieren. Während der tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu zwei
Jahren wird die Liquiditätsbelastung der Unternehmen nochmals verringert.

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ist Bestandteil der ERP-Förderung,
die zum großen Teil über die KfW in Form von Krediten zur Verfügung gestellt wird.
Die Schwerpunkte der ERP-Förderung liegen dabei auf Existenzgründungen, Unternehmen
in strukturschwachen Gebieten sowie den Themen Innovation und Digitalisierung. Zum
01.01.2022 wird die Struktur der ERP-Förderkreditprogramme vereinfacht und der Fokus
ausgeweitet werden. Künftig sollen alle kleinen und mittleren Unternehmen nach der
Definition der Europäischen Kommission von den günstigen Finanzierungskonditionen
der ERP-Förderkreditprogramme profitieren.

Das ERP-Sondervermögen fördert seit über 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland.
Es stammt aus Mitteln des Marshallplans und wird vom Bundeswirtschaftsministerium
verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in
ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt
sind. Die ERP-Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
kleiner und mittlerer Unternehmen und der freien Berufe und trägt zur Schaffung 
neuer Arbeitsplätze bei.

_Quelle: BMWi_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/wirtschaft/nullzinsen-ab-01-07-2021-fuer-die-finanzierung-von-digitalisierungs-und-innovationsvorhaben-56285)
