# Öffentliche Konsultation zur Produkthaftungsrichtlinie und Haftung für KI gestartet

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/oeffentliche-konsultation-zur-produkthaftungsrichtlinie-und-haftung-fuer-ki-gestartet/
- Veröffentlicht: 2021-10-21T11:13:35+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 20.10.2021

Die EU-Kommission hat am 18.10.2021 eine [Konsultation](https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12979-Civil-liability-adapting-liability-rules-to-the-digital-age-and-artificial-intelligence/public-consultation_de)
zur [„Anpassung der Haftungsregeln an das digitale Zeitalter und an die Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz“](https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12979-Civil-liability-adapting-liability-rules-to-the-digital-age-and-artificial-intelligence/public-consultation_de)
gestartet, die bis zum 10.01.2022 offen bleiben wird. Zweck der Konsultation ist
es, die [Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:31985L0374)
von 1985 zu verbessern und sie auch im Hinblick auf KI-gestützte Produkte anzupassen.
Die Richtlinie gilt für alle beweglichen Produkte und somit auch für KI-gestützte
Produkte. Wie die [Evaluation](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018DC0246&from=IT)
der EU-Kommission von 2018 ergab, kann die Richtlinie aber kaum auf Produkte in 
der Digital- und Kreislaufwirtschaft angewendet werden. Die Fragen im Konsultationsfragebogen
legen daher eine maßgebliche Weichenstellung für die Zukunft des für die Digitalbranche
geltenden Haftungsregimes.

Der Konsultationsfragebogen ist in zwei Abschnitte aufgeteilt:

**Abschnitt I** betrifft die Verbesserung und Anpassung der Produkthaftungsrichtlinie.
Dabei sollen Fragen geklärt werden wie:

 * Sollen Online-Marktplätze in den Anwendungsbereich der Produkthaftungsrichtlinie
   fallen?
 * Wie muss die Produkthaftungsrichtlinie geändert werden, um die Herausforderungen
   der Kreislaufwirtschaft abzudecken?
 * Sollen Hersteller von smart objects verschuldensunabhängig haften, wenn Sicherheits-
   Updates versäumt werden?
 * Sollen über die Produkthaftungsrichtlinie auch immaterielle oder Umweltschäden
   ersetzt werden?
 * Sollte die Durchsetzung von Verbraucheransprüchen erleichtert werden?

**Abschnitt II** dieser Konsultation ist dem Thema künstliche Intelligenz gewidmet.
Besonders die Identifikation von haftbaren Personen und der Nachweis eines Fehlers
der KI soll beleuchtet werden. Abschnitt II betrifft somit sowohl die Produkthaftungsrichtlinie,
als auch die nationalen zivilrechtlichen Haftungsvorschriften. Dabei sollen Fragen
geklärt werden wie:

 * Wie soll ein künftiges Haftungsregime für KI aussehen?
 * Welche Auswirkungen werden bei mangelnder Haftungsharmonisierung befürchtet?
 * Wie sollen Beweislastregelungen verändert werden?
 * Sollen Haftpflichtversicherungen für KI verpflichtend sein?

_Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/oeffentliche-konsultation-zur-produkthaftungsrichtlinie-und-haftung-fuer-ki-gestartet-65386)
