# OVG bestätigt: Präventives Klebeverbot zu unbestimmt

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- Published: 2023-05-01T13:10:50+02:00
- Author: Thomas Stuppy

OVG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 02.05.2023 zum Beschluss OVG 1 S 33/
23 vom 28.04.2023

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den im Eilverfahren ergangenen
Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach das gegen eine Einzelperson
ausgesprochene Verbot, sich bei Protesten gegen die Klimapolitik auf den Berliner
Straßen festzukleben, hinsichtlich des räumlichen Bereichs, für den die Untersagung
gelten solle, zu unbestimmt sei (vgl. [Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin Nr. 19/2023](https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1314211.php)).
Die dagegen gerichtete Beschwerde der Polizei Berlin blieb ohne Erfolg. Es sei weiterhin
nicht eindeutig erkennbar, welche Straßen des benannten „übergeordneten Straßennetzes“
konkret von dem Verbot betroffen seien. Weder von der Antragstellerin noch von Vollstreckungsorganen
könne verlangt werden, selbst erst die Bestimmtheit der Verbotsverfügung durch Heranziehung
weiterer Hilfsmittel herzustellen.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

_Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg_
