# Pandemiebedingte Sonderregelungen enden

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- Veröffentlicht: 2022-06-27T10:54:41+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Bundesregierung, Mitteilung vom 27.06.2022

Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitsgeld enden zum 30. Juni 2022. Bereits im Mai
war die Corona-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen. Um Infektionen in Betrieben 
und Einrichtungen weiterhin möglichst zu vermeiden, hat das Bundesarbeitsministerium
Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind auch künftig nicht ausgeschlossen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, das Infektionsgeschehen zu beobachten und bei Bedarf
das betriebliche Hygienekonzept anzupassen.

## Arbeitsschutz weiterhin sicherstellen

Um den betrieblichen Akteuren Orientierung und Hinweise zu geben, hat das Bundesarbeitsministerium
[Empfehlungen zum Betrieblichen Infektionsschutz](https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html)
nach Auslaufen der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht. Ziel ist es,
betriebliche Ausbrüche zu verhindern oder zumindest einzugrenzen. Im Blickpunkt 
stehen vor allem jene Maßnahmen, die sich im Verlauf der Pandemie besonders bewährt
haben, etwa die Anwendung der AHA+ L-Regel.

Darüber hinaus beobachtet das Ministerium das Infektionsgeschehen auch weiterhin.
Im Falle eines kritischen bundesweiten Wiederanstiegs wird es rechtzeitig die notwendigen
Maßnahmen ergreifen und bekannt machen.

## Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld laufen aus

Kurzarbeitergeld kann nach wie vor gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent 
der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sind. Das hat das [Bundeskabinett beschlossen](https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/mit-kurzarbeit-arbeitsplaetze-sichern.html).
Grund sind die weltweit gestörten Lieferketten, die sich auch auf die deutsche Wirtschaft
auswirken.

Die übrigen pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld laufen hingegen
wie geplant am 30. Juni 2022 aus. Das betrifft die höheren Leistungssätze, eine 
längere Bezugsdauer und die Einbeziehung der Leiharbeit.

_Quelle: Bundesregierung_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/pandemiebedingte-sonderregelungen-enden-80519)
