# Pauschale Mahnkosten unzulässig

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- Published: 2022-01-14T10:45:18+01:00
- Author: Thomas Stuppy

vz Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 14.01.2022

**Urteil gegen Otto GmbH & Co KG stärkt Verbraucherrechte**

Der Versandhändler Otto hatte säumigen Kund:innen pauschal eine „Mahngebühr“ in 
Höhe von 10 Euro monatlich in Rechnung gestellt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
sieht darin eine unlautere geschäftliche Handlung. Das Hanseatische Oberlandesgericht(
Az. 15 U 14/21) bestätigte das Landgericht Hamburg (Az. 406 HKO 118/20) und wies
die Berufung der Beklagten ohne mündliche Verhandlung zurück. Das Landgericht hatte
mit seiner Entscheidung das Unternehmen bereits zur Unterlassung verurteilt.

Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte nun die Entscheidung des Landgericht
Hamburg von 2021. Auf Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. untersagte
das Gericht dem Versandhandelsunternehmen Otto, eine monatliche Mahnkostenpauschale
in Höhe von 10 Euro kommentarlos zu berechnen.

Das Gericht stellte fest, dass die Kosten für Mahnungen angemessen sein müssen und
nicht pauschal verlangt werden dürfen. Das Versandhandelsunternehmen hatte genau
das aber getan. Es war der Auffassung, dass es bei jedem Verzugsfall rechtmäßig 
sei, eine pauschale „Mahngebühr“ von 10 Euro erheben zu können. Das ist jedoch nicht
zulässig und wurde vom OLG jetzt in höherer Instanz bestätigt. Die Entscheidung 
des OLG stärkt die Verbraucherrechte und verbietet monatliche Strafpauschalen.

„Es ist rechtswidrig und irreführend, zehn Euro als Mahnkosten ohne Grundlage auf
einen Kontoauszug zu setzen“, sagt Oliver Buttler, Abteilungsleiter für Telekommunikation,
Internet und Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Mit dem
Wort ‚Gebühren‘ soll anscheinend der Eindruck erweckt werden, dass es sich hierbei
um irgendetwas Offizielles, gar ein Behördenschreiben handelt“, erklärt Buttler 
weiter.

Das Urteil des Landgericht Hamburg und den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgericht
finden Sie [hier](https://www.vz-bw.de/node/65941).

_Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V._

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/pauschale-mahnkosten-unzulaessig-72348)
